Gesetzgebung

GVBl (10/2013): Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (BaySvVollzG) verkündet

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Das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung (Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – BaySvVollzG) vom 22.05.2013 wurde verkündet. Es tritt zum 01.06.2013 in Kraft (Art. 100 BaySvVollzG).

GVBl 10/2013 v. 29.05.2013

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