Gesetzgebung

GVBl (10/2013): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 22.05.2013 wurde am 29.05.2013 verkündet. Es tritt im Wesentlichen zum 01.06.2013 in Kraft. Lediglich die Änderung hinsichtlich der Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge durch das Landtagsamt benötigt einen gewissen administrativen Vorlauf. Deshalb tritt diese Änderung ebenso wie die Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu den Verhaltensregeln erst zum 01.10.2013 in Kraft.

GVBl 10/2013 v. 29.05.2013

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