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Staatskanzlei: Hochwasser – 1.500 Euro Sofortgeld für jeden betroffenen Haushalt und Kleingewerbe

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Finanzminister Söder: „Staatsregierung wird überall dort helfen, wo Hilfe gebraucht wird / 1.500 Euro Sofortgeld für jeden betroffenen Haushalt und Kleingewerbe; Auszahlung kann noch in dieser Woche beginnen / Bewährte Hilfsprogramme starten mit Volumen von 150 Millionen Euro; Mittel sind nicht gedeckelt“

Finanzminister Markus Söder wird die Finanzhilfen des Freistaats für Hochwassergeschädigte zentral koordinieren und dazu in Regionalkonferenzen für Oberbayern und Schwaben in Rosenheim, für Niederbayern und die Oberpfalz in Regen bereits heute und morgen früh für Oberfranken, Unterfranken und Mittelfranken in Nürnberg mit den Entscheidungsträgern aus Städten, Landkreisen und Bezirksregierungen den Start der Hilfsprogramme vorbereiten.

Söder: „Soforthilfe heißt in Bayern sofort. Noch in dieser Woche kann mit der Auszahlung von 1.500 Euro Sofortgeld für die betroffenen Haushalte und Kleingewerbe begonnen werden. Das Geld ist zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat und unverzichtbarem Geschäftsbedarf vorgesehen. Die Bürger können sich in der Not auf den Freistaat verlassen.“

Als weitere Hilfemaßnahmen seien die aus früheren Aktionen bewährten Soforthilfen für „Haushalt/Hausrat“ vorgesehen. Damit könnten Privathaushalte bei nichtversicherbaren Schäden von mindestens 5.000 Euro für Ersatzbeschaffungen eine Soforthilfe von 500 Euro pro Person, mindestens aber 1.000 und höchstens 2.500 Euro pro Haushalt bekommen.

Für von Ölschäden betroffene Wohngebäude gebe es darüber hinaus ein weiteres Sofortprogramm, das bei einem nichtversicherbaren Mindestschaden von 10.000 Euro einen Zuschuss von 25 Prozent des Gesamtschadens, höchstens aber 5.000 Euro ermögliche.

Sei es durch das Hochwasser zu einer existentiellen Notlage gekommen, könnten geschädigte Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige sowie Land- und Forstwirte Leistungen aus dem „Härtefonds“ erhalten.

Söder: „Privathaushalten und Unternehmern, denen die finanziellen Mittel fehlen, die Schäden aus eigener Kraft zu beheben, können Zuschüsse geleistet werden, die zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat oder von zur Weiterführung des Betriebs unbedingt erforderlichem Betriebsvermögen einzusetzen sind“.

Für Gewerbetreibende, Freie Berufe, Land- und Forstwirte sowie für geschädigte Infrastruktur in den Gemeinden gebe es eigene, weitergehende Hilfsprogramme, so der Finanzminister weiter .

Geschädigte erhielten auch bei der Steuer umfangreiche Unterstützung. So werden Stundungsanträge und Anpassungen Einkommensteuervorauszahlungen erleichtert genehmigt. Sind unmittelbar durch das Unwetter Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so werden hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen gezogen.

Auch im Hochwasserschutz ergreift Bayern umfangreiche Maßnahmen. Das Aktionsprogramm 2020 wird weiter fortgeführt und ausgebaut.

„Wir können helfen, wo Hilfe gebraucht wird. Keiner muss sich Sorgen machen“, stellte Söder fest.

Staatskanzlei, PM v. 05.06.2013