Gesetzgebung

Pschierer: Bayern braucht zeitnah eigenes E-Government-Gesetz

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IT-Beauftragter begrüßt Verabschiedung E-Government-Gesetz durch Bundesrat / Gesetz bringt Bürokratieabbau und Einsparpotential

„Für die Digitale Verwaltung in Deutschland beginnt ein neues Zeitalter“, mit diesen Worten kommentierte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung die heutige (7.6.) Zustimmung des Bundesrats zum E-Government-Gesetz.

„Mit diesem Gesetz erhält die elektronische Verwaltung erstmals einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger“, so Pschierer.

„Das Gesetz sorgt vor allem für Bürokratieabbau und Einsparpotentiale“, so Pschierer weiter.

Nach Schätzungen des Normenkontrollrats kann bei vollständiger Umsetzung des E-Government-Gesetzes des Bundes mit jährlichen Einsparungen von 35 Millionen Euro beim Bürger, 208 Millionen Euro bei der Wirtschaft und 930 Millionen Euro bei der Verwaltung gerechnet werden.

Pschierer betonte auch die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Gesetzgebungsverfahren.

„Der IT-Planungsrat hat sich hier als Gremium für die Abstimmung aller Gebietskörperschaften bewährt“, sagte Pschierer.

„Im Gesetzgebungsverfahren konnten entscheidende Forderungen der Länder durchgesetzt werden. Dies gilt vor allem für eine technologieoffene Lösung beim Schriftformersatz.“

Nach Verabschiedung des E-Government-Gesetzes auf Bundesebene sind nach Pschierer nun vor allem die Länder gefordert.

„Bayern wird in enger Abstimmung mit den Kommunen die Arbeiten für ein eigenes E-Government-Gesetz für die Länder- und Kommunalverwaltungen aufnehmen. Auch in Bayern werden wir die elektronischen Verfahren einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter gestalten“, so Pschierer abschließend.

Der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, PM v. 07.06.2013