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StMJV: München baut seine Stellung als internationaler Patentstandort weiter aus – Internationale Patentrechtskonferenz am 14. Juni in München

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk und der Präsident des Landgerichts München I, Dr. Hans-Joachim Heßler, haben heute bekanntgegeben, dass die Anzahl der beim Landgericht München I eingereichten Patentverletzungsklagen im Laufe des Jahres 2012 auf hohem Niveau weiter von 174 auf 182 zugenommen hat.

Justizministerin Merk: „Der Zuwachs ist zum großen Teil auf Streitigkeiten aus dem Mobilfunkbereich zurückzuführen. Die in diesem Bereich agierenden Konzerne wählen für ihre weltweiten Patentstreitigkeiten immer häufiger das Landgericht München I als Forum. Das belegt: Der Patentgerichtsstandort München gewinnt international zunehmend an Bedeutung!“

Der Präsident des Landgerichts München I, Dr. Heßler, führt dies auf die fortdauernden Anstrengungen des Gerichts zur Steigerung der Attraktivität des Patentgerichtsstandorts München durch das „Neue Münchner Verfahren in Patentstreitsachen“ sowie die damit einhergehende personelle Aufstockung der beiden Patentverletzungskammern im letzten Jahr zurück.

Dr. Heßler: „Mit dem im Jahr 2009 einführten Verfahren setzen wir auf die Durchführung von zwei Verhandlungsterminen, die Begrenzung des schriftsätzlichen Vortrages sowie ein striktes Fristenregime. Patentinhaber erhalten so relativ rasch eine erste Einschätzung des Gerichts zur Sach- und Rechtslage. Ziel ist es, die Verfahrensdauer signifikant auf unter 12 Monate zwischen Zustellung der Klage und Vorliegen einer erstinstanzlichen Entscheidung zu verkürzen.“

Die Ministerin weist in diesem Zusammenhang auch auf die Weiterentwicklung des europäischen Patentrechts hin. Mit der Verabschiedung des sog. „Europäischen Patentpakets“ und der Unterzeichnung des Abkommens über ein Einheitliches Patentgericht im Februar 2013 konnten die langjährigen Verhandlungen über das neue Patentsystem in Europa erfolgreich abgeschlossen werden.

Merk: „Besonders freue ich mich, dass München eine der beiden Außenstellen der Zentralkammer des künftigen EU-Patentgerichts bekommen wird. Und ich bin zuversichtlich, dass die bayerische Landeshauptstadt zudem auch eine der vier deutschen Lokalkammern erhalten wird. Der Patentgerichtsstandort München wird dadurch weiter gestärkt werden.“

Zur Unterstreichung der internationalen Bedeutung des Patentstandorts München veranstaltet das Landgericht München I gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der Technischen Universität München (TUM) sowie mit Unterstützung des Europäischen Patentamtes und der Munich Patent Litigators am

14. Juni 2013

im Münchner Justizpalast erstmals die „Munich International Patent Law Conference“. Vor einem Forum in- und ausländischer Richter und Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Patentverletzungsverfahren werden hochkarätige Referenten aus den USA, Japan, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland rechtsvergleichend der Frage nachgehen, wie im Falle einer Patentverletzung der zu leistende Schadensersatz zu berechnen ist. Das Tagungsprogramm sowie weitergehende Informationen sind unter www.amiando.de/patentlawconference abrufbar.

StMJV, PM v. 07.06.2013