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Staatskanzlei: 115 Millionen Euro Schäden in der Land- und Forstwirtschaft / Mehr als 65.000 Hektar von Hochwasser und Dauerregen betroffen

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Auch in der Land- und Forstwirtschaft Bayerns haben Hochwasser und Starkregen immense Schäden angerichtet. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in der Kabinettsitzung mitteilte, liegt der Gesamtschaden nach ersten Schätzungen voraussichtlich bei landesweit 115 Millionen Euro. Nach Angaben Brunners sind im Freistaat rund 30.000 Hektar Ackerland, 35.000 Hektar Grünland und knapp 2.500 Hektar gartenbauliche Kulturen betroffen – das entspricht etwa zwei Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Rund die Hälfte des Gesamtschadens entstand an Betriebsgebäuden, Maschinen sowie land- und forstwirtschaftlichen Wegen und Brücken, die durch Überflutungen und Muren stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. Noch gar nicht mitgerechnet sind laut Brunner bei diesen Schätzungen die Verwüstungen, die das Hochwasser an den Privathäusern der Bäuerinnen und Bauern angerichtet hat. Der Minister hatte sich in den vergangenen Tagen bei Besuchen in den Landkreisen Deggendorf, Passau, Kelheim, Straubing-Bogen, Pfaffenhofen a. d. Ilm und Traunstein selbst ein Bild von den Zerstörungen gemacht.

„Die Solidarität unter den Landwirten und in der Bevölkerung hat mich tief beeindruckt“, so Brunner.

Jeder helfe, wo er kann. Dass weniger betroffene Bauern ihren Berufskollegen den eigenen Stall für die Unterbringung der Tiere zur Verfügung stellen, sei dafür nur ein Beispiel. Aber auch in den freiwilligen Feuerwehren leisteten die Landwirte mit ihrem technischen Gerät unverzichtbare Unterstützungsarbeit.

Um den Landwirten so schnell und unbürokratisch wie möglich zu helfen, hatte die Staatsregierung in der vergangenen Woche ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Es enthält neben dem Sofortgeld von bis zu 5.000 Euro zahlreiche weitere Hilfen. So erhalten Landwirte für überschwemmungsbedingte Aufwuchs- und Ernteschäden Zuschüsse von bis zu 50 Prozent. Hinzu kommen steuerliche Hilfen, Liquiditätsdarlehen und förderrechtliche Erleichterungen – beispielsweise dürfen Flächen, die wegen Verschmutzung nicht zur Futtergewinnung genutzt werden können, ohne Prämienverlust untergepflügt werden. Über Details und aktuelle Entwicklungen informiert das Landwirtschaftsministerium tagesaktuell unter www.stmelf.bayern.de. Hier findet sich auch ein Formblatt, das den Landwirten eine einfache Schadensmeldung an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermöglicht.

Staatskanzlei, PM v. 11.06.2013