Gesetzgebung

Bayerischer Beamtenbund: Evaluation des Neuen Dienstrechts in Bayern – BBB verlangt Nachbesserungen

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Die breit angelegte Auswertung des Anfang 2011 in Kraft getretenen neu geschaffenen Beamtenrechts, des Neuen Dienstrechts in Bayern, wurde heute im Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgestellt.

„Es ist gut, dass ein so einmaliges und umfangreiches Gesetzeswerk sich auch selbst hinterfragt“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB).

Er begrüßte die umfangreiche Sachstandsaufnahme. In einigen Punkten greife die Evaluation allerdings noch zu kurz.

„Wir brauchen bald eine nochmalige Überprüfung“, so der BBB-Chef.

Jahrelang und intensiv waren die Arbeiten zur Schaffung des Neuen Dienstrechts, an denen auch die Beschäftigten und der BBB durchgehend beteiligt waren. Entstanden ist ein bundesweit einmaliges Gesetzeswerk, das nun in einer tiefgreifenden Evaluation seinen „Feinschliff“ erhalten sollte. In einem umfangreichen Fragenkatalog wurden die einzelnen Ministerien zur Anwendung in der Praxis befragt.

„Leider hat sich gezeigt, dass ein Zweijahreszeitraum in vielen Bereichen eindeutig zu kurz ist, um auswertbare Ergebnisse zu erhalten“, so Habermann.

Es seien offene Fragen geblieben, für die bisher keine Lösungsvorschläge angeboten werden.

„Diese Stolpersteine müssen schnell beseitigt werden“, fordert der BBB-Chef.

Der BBB will sich weiter dafür einsetzen, dass Nachbesserungen erfolgen, wo sie nötig sind. Neben einer nochmaligen Evaluation Ende 2014 verlangt er die Vorlage konkreter Ergebnisse in Einzelfragen, die derzeit zur Prüfung anstehen.

Mit dem Neuen Dienstrecht hat Bayern als erstes Bundesland die Gesetzgebungskompetenzen genutzt, die im Zuge der Föderalismusreform I im Bereich des Beamtenrechts vom Bund auf die Länder übertragen wurden. In einem einmaligen Gemeinschaftsprojekt wurde in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Beschäftigten über mehrere Jahre hinweg ein Gesetzeswerk geschaffen, dessen vorderstes Anliegen die Verstärkung des Leistungsgedankens und die Flexibilisierung des Dienstrechts war.

Bayerischer Beamtenbund, PM v. 18.06.2013