Gesetzgebung

Landtag: Gesetz zur Reform der Hochschule für Politik München beschlossen

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Kurz vor 12 - Zeit zu handelnDer Bayerische Landtag hat auf seiner 129. Plenarsitzung vom 20.06.2013 dem gemeinsamen Gesetzentwurf aller im Landtag vertretenen Fraktionen mit der Maßgabe von Änderungen entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt.

Wesentliche Änderungen

1. Präambel

Diese wurde gestrichen.

2. Reformbeirat und Reformrektor bzw. -rektorin sowie Übergangsregelungen

Das Gesetz wird um einen neuen Art. 10a ergänzt, der aus 11 Absätzen besteht.

Art. 10a Absätze 1-5 regeln Aufgaben, Wahl und Stellung des Reformbeirats und des Reformdirektors oder der Reformdirektorin und übernehmen im Wortlaut weitgehend identisch die im Gesetzentwurf bereits enthaltenen Regelungen. Es wurden lediglich redaktionelle Änderungen des Wortlauts vorgenommen (so ist nun z.B. nicht mehr von der „Universität München“ die Rede, sondern von der „Ludwig-Maximilians-Universität München“).

Auch Art. 10a Absätze 6-11, die sich im Wesentlichen mit Übergangsregelungen befassen, übernehmen im Wortlaut weitgehend identisch die im Gesetzentwurf bereits vorhandenen Regelungen (dort unter § 4 Absätze 2-7). Es wurden lediglich zwei redaktionelle Änderungen vorgenommen.

3. Außerkrafttretensregelungen

Ergänzt bzw. klarstellend zusammengefasst wurden die Regelungen zum Außerkrafttreten: Art. 10a Absätze 1-5 treten am 01.07.2018, Art. 10a Absätze 6-10 am 01.01.2016 und Art. 10a Abs. 11 tritt am 01.01.2020 außer Kraft.

Bayerischer Landtag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur v. 13.06.2013, LT-Drs. 16/17254 v. 13.06.2013 (PDF, 150 KB)

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) bluedesign – Fotolia.com

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Net-Dokument BayRVR2013062002