Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Preisexplosion bei Architekten- und Ingenieurleistungen – Bürger zahlen die Zeche

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Gemeindetag: Sparsamer Umgang mit Steuergeldern wird torpediert

Empört äußerten sich die Mitglieder des Landesausschusses des Bayerischen Gemeindetags über die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung zur Reform der Honorarverordnung der Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) auf ihrer gestrigen Sitzung in München.

„Auf Bayerns Gemeinden und Städte rollt eine Preisexplosion gewaltigen Ausmaßes zu. Die beschlossenen Honorarsteigerungen werden dringend notwendige Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen, wie den Bau von Straßen, Schulen oder Kindergärten, deutlich erschweren“ sagte Erster Vizepräsident Josef Mend.

„Die Staatsregierung kann nicht von uns sparsames Haushalten einfordern, wenn sie selbst im Bundesrat für solch unglaubliche Honorarsteigerungen grünes Licht gibt. Wichtige Baumaßnahmen können nun nicht begonnen oder erst verzögert in Angriff genommen werden, weil viele Kommunen wegen der desolaten Haushaltssituation die Belastungen durch doppelt und dreifach überhöhte Honorare nicht schultern können. Letztlich zahlen die Bürgerinnen und Bürger die Zeche.“

Kürzlich hat der Bundesrat mit den Stimmen Bayerns den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Reform der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt. Nach vier Jahren Vorbereitung in Arbeitsgruppen und Gutachten hat das federführende Bundeswirtschaftsministerium eine Verordnung durchgeboxt, die zweistellige Honorarerhöhungen unter anderem bei der Flächenplanung beinhalten. Entgegen dem Rat der Sachverständigen wurden die Bezugsgrößen verändert und die Honorarwerte erhöht, sodass ein Bauleitplan mit einfachen Anforderungen bei einem Gebiet von zehn Hektar jetzt statt bisher 8.400 Euro künftig 24.300 Euro kosten wird. Selbst das Mindesthonorar bei einfachen Plänen steigt von 472 Euro auf 5.000 Euro.

Bayerischer Gemeindetag, PM v. 20.06.2013