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StMAS: Rot und Grün führen Asylbewerber in die Irre – Hungerstreik der Asylbewerber in München

Am Samstag, den 22. Juni 2013, sind ca. 100 Asylsuchende am Rindermarkt in München in den Hungerstreik getreten, um ihren unterschiedlichen politischen Forderungen, insbesondere auf politische Anerkennung, Nachdruck zu verleihen.

„Nachdem die Zuständigkeiten in Sachen Asyl verteilt sind, habe ich heute Vormittag per Schreiben bei der für den Vollzug zuständigen Regierung von Oberbayern angeregt, möglichst bald eine Delegation der Hungerstreikenden sowie Vertreter der Regierung, des BAMF, des Bayerischen Innenministeriums und des Sozialministeriums zu einem runden Tisch einzuladen zur Klärung diverser Fragen, zur präzisen Information und damit zur Deeskalation der Situation. Dieses Vorgehen hat sich schon in der Vergangenheit bewährt. Regierungspräsident Christoph Hillenbrand hat bereits angekündigt, schon für morgen zu einem Gespräch mit allen Beteiligten einzuladen. Unabhängig davon steht fest: Der Bund muss endlich der Forderung der Bayerischen Staatsregierung vom März nachkommen und durch Besetzung der zusätzlichen Stellen dafür sorgen, dass die Asylverfahren deutlich schneller bearbeitet werden. Die Asylverfahren müssen dringend verkürzt werden, damit die Asylbewerber die Aufnahmeeinrichtungen schneller verlassen können“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München.

„Bedauerlich ist es, wie die Hoffnungen der Asylsuchenden von SPD und GRÜNEN für ihre parteipolitischen Zwecke instrumentalisiert werden. Hier wird bewusst Desinformation betrieben, was die Rechtslage und Zuständigkeiten angeht. Das ist ein durchsichtiges Manöver, weil SPD und GRÜNE die geltende Rechtslage in Sachen Asyl im Bund mitbeschlossen haben und seit Jahren mittragen“, so die Ministerin ergänzend.

GRÜNE und SPD fordern das Sozialministerium heute auf, die Residenzpflicht abzuschaffen, obwohl diese überhaupt nicht in dessen Zuständigkeit fällt. Die Zuständigkeit stellen sich wie folgt dar:

Der Bund ist zuständig für die Regelungen des Ausländerrechts, des Asylverfahrensrechts (z. B. Grundsatz der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften; Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (z. B. Vorrang von Sachleistungen für den Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts; Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die Durchführung der Asylverfahren zuständig (Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern). In seine Verantwortung fällt daher auch die Dauer der Asylverfahren. Einen Überblick zu der Dauer der Verfahren in der Bundesrepublik finden Sie auf der Internet-Seite des BAMF: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2010.pdf.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist zuständig für die ausländerbehördliche Erfassung und Bearbeitung, die Rückführung derjenigen Asylbewerber, deren Asylanträge bestandskräftig abgelehnt worden sind, sowie seit 2006 für das Personal der Unterbringungsverwaltung (Teil der Regierungen). Zur Zuständigkeit des Staatsministeriums des Innern gehören auch die Regelungen zur sogenannten Residenzpflicht, die 2010 gelockert wurden. Danach dürfen Asylbewerber sich jetzt grundsätzlich im gesamten Regierungsbezirk und in den angrenzenden Landkreisen benachbarter Regierungsbezirke frei bewegen.

Das Bayerische Sozialministerium ist für die Aufsicht über den Vollzug des bayerischen Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig. Dies beinhaltet die Unterbringung und die Versorgung von Asylbewerbern, die abgelehnt sind oder sich noch im Asylverfahren befinden. Der Vollzug selber erfolgt durch die Regierungen.

StMAS, PM v. 25.06.2013