Gesetzgebung

Landtag: Antrag zur Änderung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags eingebracht

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Maximilianeum - Sitz des Bayerischen LandtagsDie Fraktionen von CSU und FDP haben am 26.06.2013 einen Antrag zur Änderung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags eingebracht. Der Antrag sieht eine komplette Neufassung der Verhaltensregeln vor. Die neuen Verhaltensregeln sollen am 07.10.2013 in Kraft treten. Zur Synopse alte Verhaltensregeln – neue Verhaltensregeln (Download MS-Word-Dokument, 77 KB): 16-17524_Verhaltensregeln MdL.

Antrag der Fraktionen von CSU und FDP zur Änderung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags, LT-Drs. 16/17524 v. 26.06.2013 (PDF, 164 KB)

 

Redaktionelle Anmerkung

Der Beitrag (die Synopse) wurde nach Verkündung der neugefassten Verhaltensregeln (GVBl 15/2013 v. 14.08.2013) geschrieben, jedoch auf den Zeitpunkt zurückdatiert, zu dem der Antrag ins Parlament eingebracht wurde. Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens kam es zu zwei Änderungen:

  • Die Überschrift zu Punkt Nr. II. wurde erweitert von „Rechtsanwälte“ zu „Entgeltliche Vertretung für oder gegen den Freistaat Bayern“.
  • Die Überschrift zu Punkt Nr. VI wurde konkretisiert von „Hinweise auf Mitgliedschaft“ zu „Werbende Hinweise auf Mitgliedschaft“.

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Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto: (c) Volker Werner – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2013062602