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StMELF: Hochwasserschäden – Jetzt Anträge stellen

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Ab sofort können die vom Hochwasser betroffenen Landwirte, Gartenbaubetriebe und Waldbesitzer eine Entschädigung aus dem Programm des Landwirtschaftsministeriums beantragen. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitgeteilt. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des Schadens, maximal 100.000 Euro. Die Hilfe wird allen Landwirten, Waldbesitzern und Gartenbaubetrieben gewährt, die als Folge der Überschwemmungen Schäden von mindestens 1.000 Euro erlitten haben. Neben Aufwuchs- und Ernteschäden, die auf Basis von Pauschalsätzen ermittelt werden, können auch Flurschäden, Schäden an Wegen und Nutztieren sowie nicht versicherbare Schäden an Betriebsgebäuden und Inventar angerechnet werden. Die Anträge müssen bis 30. November beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingehen. Betriebe, die bereits eine Schadensmeldung abgegeben haben oder noch abgeben, bekommen die Anträge automatisch zugeschickt.

Unabhängig von diesen Hilfen können Betriebe bei Existenzgefährdung über die Gemeinden und Landratsämter Leistungen aus dem Härtefonds des Finanzministeriums beantragen. Die Staatsregierung hatte das umfassende Hilfspaket aufgelegt, um bei besonders betroffenen Betrieben existenzielle Notlagen abzuwenden.

„Wir wollen ein Zeichen der Solidarität mit denjenigen setzen, die das Hochwasser hart getroffen hat“, so der Minister.

Nach bisherigen Schätzungen liegt der Schaden, den Hochwasser und Starkregen in der bayerischen Land- und Forstwirtschaft angerichtet haben, bei rund 115 Millionen Euro.

StMELF, PM v. 26.06.2013