Gesetzgebung

GVBl (12/2013): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesbank sowie des AGGVG verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesbank (BayLBG) sowie des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (AGGVG) v. 24.06.2013 wurde am 28.06.2013 verkündet. Es tritt im Wesentlichen zum 01.07.2013 in Kraft. Lediglich die Vorschriften, die die satzungsmäßige Beschränkung des Haftungsmaßstabs für Mitglieder des Aufsichtsrats auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für unzulässig erklären, treten am 01.01.2016 in Kraft.

GVBl 12/2013 v. 28.06.2013

Redaktioneller Hinweis: Mit einem Klick auf das Tag mit der Nummer der Landtags-Drucksache (siehe unten unter “Getaggt mit”) erhalten Sie den Gang des Gesetzgebungsverfahrens in der chronologisch korrekten Reihenfolge inklusive der im parlamentarischen Verfahren ggfls. vorgenommenen Änderungen des Ausgangsgesetzentwurfs und inklusive der zum jeweiligen Verfahrensstand ggfls. abgegebenen Stellungnahmen beteiligter Staatsministerien oder kommunaler Spitzenverbände.