Gesetzgebung

GVBl (12/2013): Gesetz zur Reform der Hochschule für Politik München verkündet

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Das Gesetz zur Reform der Hochschule für Politik München v. 24.06.2013 wurde am 28.06.2013 verkündet. Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 01.10.2013 in Kraft. Art. 10a Abs. 1-5, die Aufgaben, Wahl und Stellung des Reformbeirats und des Reformdirektors oder der Reformdirektorin regeln, treten am 01.07.2013 in Kraft.

GVBl 12/2013 v. 28.06.2013

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