Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayern und Sachsen beschließen Bundesratsinitiative für beschleunigten Hochwasserschutz

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Bayerns Umweltminister Dr. Huber: „Schneller Schutz der Bürger vor Hochwasser hat höchste Priorität“ / Sachsens Umweltminister Kupfer: „Gute Zusammenarbeit der beiden Freistaaten“

Bayern und Sachsen wollen mit einer Bundesratsinitiative den Ausbau von Hochwasserschutzmaßnahmen vereinfachen und weiter beschleunigen. Damit können Bau und Planung von Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes zukünftig schneller umgesetzt werden. Der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber bekräftigte:

„Das aktuelle Hochwasserereignis sowie die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, wie wichtig ein funktionierender Hochwasserschutz ist. Hochwasserschutzmaßnahmen dienen dem Schutz von Leib, Leben, Infrastruktureinrichtungen und bedeutenden Sachwerten. Wir müssen alles unternehmen, um einen bestmöglichen Schutz unserer Bürger zu erreichen. Ziel ist ein schnellstmöglicher und flächendeckender Hochwasserschutz.“

Bayern und Sachsen waren von den jüngsten Hochwasserereignissen in besonderem Maße betroffen. Neben einer schnellen und entschlossenen Reaktion auf die unmittelbaren Flutfolgen müssen das Geschehen gründlich ausgewertet und die richtigen Schlüsse gezogen werden.

„Der grenzüberschreitende Schutz der Menschen vor den Naturgewalten hat oberste Priorität“, so Huber.

Im Mittelpunkt der Bundesratsinitiative stehen die zügigere Durchführung und Vereinfachung der erforderlichen Zulassungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen sowie die beschleunigte gerichtliche Klärung einzelner Vorhaben. Dazu soll beispielsweise die Sanierung von Deich- und Dammbauten unter Berücksichtigung der geltenden technische Standards ohne wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden dürfen. Daneben ist, um schnelle rechtskräftige Entscheidungen zu ermöglichen, eine erstinstanzliche Zuständigkeit beim Verwaltungsgerichtshof vorgesehen. Außerdem sollen für öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen die Planfeststellungsverfahren zeitlich verkürzt werden.

Huber: „Wir wollen einen Hochwasserschutz im Konsens. Wichtig ist, die Menschen vor Ort bei aktuellen Maßnahmen mitzunehmen. Damit vermeiden wir jahrelange Gerichtsverfahren, die die Baumaßnahmen in die Länge ziehen. Wir brauchen aber auch geeignete Instrumente zur beschleunigten Planung der Maßnahmen und Möglichkeiten für schnelle Rechtsklarheit. Ein effektiver Rechtsschutz für die Bürger sorgt für Rechtsfrieden bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen.“

Sachsens Umweltminister Frank Kupfer lobte die gute Zusammenarbeit der beiden Freistaaten bei der gemeinsamen Bundesratsinitiative:

„Das Hochwasser im Juni hat auch im Freistaat Sachsen gezeigt: Dort wo wir Hochwasserschutzmaßnahmen umsetzen durften, haben sie gewirkt“, so Kupfer. „Die Bilder vom Jahr 2002 aus der historischen Dresdner Altstadt haben sich eingeprägt: Zwinger und Semperoper in den Fluten der Elbe. 2013 war die Altstadt von Dresden sicher, genau wie zahlreiche andere Orte in Sachsen. Deshalb müssen wir mit dem Hochwasserschutz weiter schnell vorankommen.“

Staatskanzlei, PM v. 02.07.2013

Redaktionelle Anmerkung: Bei der angesprochenen Bundesratsinitiative handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen (Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz – HWSBG)“, BR-Drs. 568/13 v. 02.07.2013 (PDF, 266 KB). Der Entwurf steht auf der Tagesordnung der 912. Plenarsitzung vom 05.07.2013 (TOP 87).