Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Abstimmungstermin für Verfassungsänderungen

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Innenminister Herrmann: „Bürgerinnen und Bürger stimmen gemeinsam mit den Landtags- und Bezirkswahlen am 15. September 2013 ab / Insgesamt fünf Volksentscheide zur Änderung der Verfassung“

Der Ministerrat hat heute den 15. September 2013 als Tag der Abstimmung über die vom Bayerischen Landtag beschlossenen Verfassungsänderungen festgelegt.

Innenminister Joachim Herrmann: „Die Bürgerinnen und Bürger werden also gemeinsam mit den Landtags- und Bezirkswahlen über die Änderungen der Bayerischen Verfassung entscheiden. Damit steht der 15. September 2013 ganz im Zeichen der bayerischen Landespolitik.“

Die Zusammenlegung von Landtags- und Bezirkswahlen sowie Abstimmungen über Verfassungsänderungen entspricht bayerischer Staatspraxis. Insgesamt wird über fünf Gesetze zur Änderung der Bayerischen Verfassung abgestimmt: die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Bayern, die Förderung des Ehrenamts, die Stärkung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union, die Schuldenbremse und die finanzielle Ausstattung der Gemeinden.

„Mit den Verfassungsänderungen wollen wir klare politische Signale setzen“, so der Innenminister. „Wir wollen Bayerns Zukunftsfähigkeit als moderner, demokratischer und sozialer Staat sichern.“

Mit den Verfassungsänderungen soll zunächst die „Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“ als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden. Dabei soll klargestellt werden, dass dies für ganz Bayern gilt, und zwar für ländliche und städtische Gebiete gleichermaßen. Ebenso soll die „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“ als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben werden.

Innenminister Joachim Herrmann: „Wie enorm wichtig das ehrenamtliche Engagement ist, haben wir erst unlängst bei der Hochwasserkatastrophe erlebt. Ohne den selbstlosen und aufopferungsvollen Einsatz der zigtausend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer etwa bei den freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen hätten wir das Hochwasser nicht so gut bewältigen können. Das Ehrenamt ist für unser funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar.“

Mit der Verfassungsänderung zu den „Angelegenheiten der Europäischen Union“ soll insbesondere die Rolle des Bayerischen Landtags gestärkt werden (z.B. ausdrückliche Verankerung von Informationspflichten der Staatsregierung; Möglichkeit der Bindung der Staatsregierung durch Gesetz, wenn durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU Landeskompetenzen betroffen sind).

Die weiteren anstehenden Verfassungsänderungen stehen dann ganz im Zeichen der Finanzen. So soll die sogenannte „Schuldenbremse“ in der Bayerischen Verfassung verankert werden. Damit soll der in Bayern bereits eingeschlagene Weg zu einem schuldenfreien Haushalt bestätigt werden. Schließlich soll auch eine „angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“ ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen werden.

Nähere Informationen zum Text der jeweiligen Verfassungsänderungen sowie zur Begründung des Landtags und der Auffassung der Staatsregierung finden sich in der Bekanntmachung der Staatsregierung, die im Internet unter www.bayern.de/volksentscheide abrufbar ist. Außerdem ist unter dieser Internetadresse ein Muster des Stimmzettels veröffentlicht. Auf Wunsch wird die Bekanntmachung der Staatsregierung jedem Stimmberechtigten kostenfrei von seiner Gemeinde zugesandt. Zudem werden Bekanntmachung und Stimmzettelmuster am Wahltag in oder vor den Wahllokalen aushängen.

Staatskanzlei, PM v. 02.07.2013