Gesetzgebung

Landtag: Verfassungsausschuss macht den Weg frei für verschärfte Verhaltensregeln im Landtag

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In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat sich der Verfassungsausschuss mit einer Änderung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags und mit einer Änderung des Fraktionsgesetzes beschäftigt.

CSU, FDP und FREIE WÄHLER bewilligten gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Grüne einen Antrag der Regierungskoalition zur Änderung der Verhaltensregeln (LT-Drs. 16/17524; PDF, 164 KB). Demnach müssen Parlamentarier Nebeneinkünfte ab 10.000 Euro pro Jahr oder ab 1000 Euro pro Monat dem Präsidium melden. Die Annahme von Spenden soll weiterhin erlaubt sein. Gibt ein Spender aber mehr als 10.000 Euro im Jahr, muss das im Internet veröffentlicht werden. Außerdem untersagen die Regeln amtierenden und ehemaligen Mandatsträgern, bei geschäftlichen Angelegenheiten mit ihrem Sitz im Maximilianeum zu werben.

Bei der Erstellung des Papiers habe man sich eins zu eins an den Regelungen des Bundestages orientiert, sagte die stellvertretende Ausschussvorsitzende Petra Guttenberger (CSU). Diese sehen vor, dass Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte stufenweise angeben. Die letzte beginnt bei 250.000 Euro und ist nach oben offen. Die Vorschriften des Bundestages hätten sich als praktikabel erweisen, auch wenn es immer noch besser gehe, sagte Guttenberger.

Die Vorschriften des Bundestags legten einen Mindeststandard fest, erklärte Dr. Andreas Fischer (FDP). Es bleibe jedem Abgeordneten selbst überlassen, selbst noch mehr Transparenz zu zeigen. Eine exakte Abrechung, wie sie SPD und Bündnis 90/Die Grünen forderten, bedeute einen zu hohen Verwaltungsaufwand.

„Die Einkünfte müssen auf Heller und Cent klar gelegt werden“, forderte demgegenüber der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD).

Die Bürger hätten Anspruch auf größtmögliche Transparenz. Auch sei die Abgrenzung zwischen geldwerten Zuwendungen und Spenden oft schwierig, die Abgeordneten sollten sich deshalb keinem Verdacht aussetzen.

„Ein großer Wurf ist es nicht“ stellte Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) zum Antrag der Regierungsparteien fest.

Dem Papier sei anzumerken, dass es unter großem Zeitdruck entstanden sei. Er begrüßte die Stufenlösung, plädierte aber für die Einführung einer zusätzlichen Stufe über 250.000 Euro.

Der Antrag der Regierungsparteien sieht lediglich die Änderung interner Verhaltensregeln vor. Die Grünen verlangten jedoch, dass die darin festgeschriebenen Verhaltensregeln im Gesetz verankert werden, erklärte Susanna Tausendfreund (Bündnis 90/Die Grünen). Nebeneinkünfte sollten aus ihrer Sicht bereits ab 1000 Euro im Jahr und auf den Cent genau veröffentlicht werden.

Spannungsverhältnis von Fraktionsautonomie und Transparenz

Ein weiteres Thema im Ausschuss war die Funktionszulage, die Abgeordnete mit besonderen Aufgaben erhalten: Bisher enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung über diese Vergütungen. Die Änderung des bayerischen Fraktionsgesetzes sieht vor, dass die Fraktionen in Zukunft die gezahlten Einzelbeträge offenlegen. Der Ausschuss stimmte dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (LT-Drs. 16/17523; PDF, 137 KB) mit den Stimmen von CSU, FDP und SPD und gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen zu. Die FREIEN WÄHLER enthielten sich.

Man müsse dem Spannungsverhältnis von Fraktionsautonomie einerseits und Transparenz andererseits gerecht werden, sagte Petra Guttenberger (CSU). Eine Deckelung der Vergütungen, wie sie Bündnis 90/Die Grünen und FREIE WÄHLER vorgeschlagen hatten, sei nicht zielführend.

So sieht es auch der Koalitionspartner: Eine Deckelung gehe zu weit, sagte Dr. Andreas Fischer (FDP). Bisher habe man sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Die Neuregelung schaffe Transparenz und eine sichere Rechtsgrundlage.

„Uns geht es darum, eine Gesetzeslücke zu schließen“, sagte der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD).

Auch er sprach sich gegen eine Deckelung aus. Der Vorschlag der Grünen gehe zu weit, da die Fraktionen selbst entscheiden können sollten, wer Zulagen erhält.

Die Grünen wollten die Zulagen auf den Fraktionsvorstand beschränken und auf 20 Prozent der Diäten begrenzen. Der Vorschlag der FREIEN WÄHLER, eine Deckelung bei fünf Prozent des Gesamtetats einer Fraktion anzusetzen, sei ungerecht, da es ärmere und reichere Fraktionen gibt, erklärte Susanna Tausendfreund (Bündnis 90/Die Grünen).

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 11.07.2013 (Anna Schmid und Katja Helmö)

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