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StMWFK: Bayerische Nachwuchsforscher erfolgreich beim Einwerben von Starting Grants des Europäischen Forschungsrats

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In diesem Jahr ist es insgesamt acht Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern bayerischer Universitäten und einem Angehörigen des in Garching angesiedelten Max-Planck-Instituts für Quantenoptik gelungen, so genannte Starting Grants des Europäischen Forschungsrats einzuwerben.

Heubisch lobt: „Das zentrale Bewertungskriterium, nach dem der Europäische Forschungsrat entscheidet, ist die wissenschaftliche Exzellenz der Bewerberinnen und Bewerber. Die ausgezeichneten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler können sehr stolz sein, unter mehr als 3000 Vorschlägen, die in dieser Bewerbungsrunde um Starting Grants eingereicht wurden, ausgewählt worden zu sein. Zu diesem Erfolg gratuliere ich! Der bayerische Wissenschaftsstandort profitiert von jungen Menschen, die an unseren Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen innovative und exzellente Forschung betreiben und sich dabei international ausrichten.“

Die EU gewährt in der aktuell laufenden sechsten Bewerbungsrunde für Starting Grants insgesamt 287 Nachwuchsforschern eine Gesamtsumme von 400 Millionen Euro für die Grundlagenforschung, wobei 46 der Geförderten an deutschen Forschungseinrichtungen arbeiten. Vier der in Bayern forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind Angehörige der Technischen Universität München, zwei arbeiten an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Jeweils eine Förderung ging an Angehörige der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Ziel der Förderung durch den Europäischen Forschungsrat ist es, jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Gelegenheit zu geben, ihre Forschung selbständig und frei fortzuführen. Die Förderung, in deren Genuss nur Nachwuchsforscherinnen und -forscher mit vielversprechender wissenschaftlicher Erfolgsbilanz und einem exzellenten Forschungsvorschlag kommen können, umfasst bei einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren pro Projekt eine Fördersumme von bis zu zwei Millionen Euro.

StMWFK, PM v. 22.07.2013