Gesetzgebung

StMELF: Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wird 2014 fortgeführt

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Bayern wird sein Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) im kommenden Jahr weitgehend unverändert fortführen. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner mitteilte, können alle heuer auslaufenden KULAP-Verpflichtungen um ein Jahr bis Ende 2014 verlängert werden. Zudem ist dem Minister zufolge bei sieben Maßnahmen eine Neuantragstellung für den Zeitraum 2014 bis 2018 möglich.

Wie im vergangenen Jahr sind das neben dem Ökolandbau Maßnahmen, die für den Wasser- und Klimaschutz sowie die Erosionsvermeidung besonders wichtig sind:

„Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten“ (A24), „Winterbegrünung“ (A32), „Mulchsaatverfahren“ (A33), „Umwandlung von Acker in Grünland“ (A34), und „Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz“ (A35). Zusätzlich sind Neuanträge auch für die Maßnahme „Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern durch Injektionsverfahren“ (A62/63) möglich.

Die frühzeitige Festlegung soll laut Brunner den Landwirten Planungssicherheit und ausreichend Vorlauf für betriebliche Entscheidungen verschaffen. Beantragt werden können Verlängerung und Neuverpflichtungen voraussichtlich ab November.

Grund für die befristete Verlängerung und die wie schon im vergangenen Jahr eingeschränkte Neuantragstellung ist der verzögerte Start der EU-Agrarreform. Denn die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung der neuen Agrarumweltmaßnahmen ab 2015 ist bislang noch nicht geklärt. Auf Empfehlung der EU-Kommission bietet das Ministerium daher möglichst wenige Verpflichtungen über 2014 hinaus an. Auch über die von Bayern geplante Aufstockung der Umstellungsprämie, die mehr Anreize für den Einstieg in den Ökolandbau schaffen soll, hat Brüssel bislang noch nicht entschieden.

Weitere Informationen zum KULAP, zur Verlängerung der auslaufenden Maßnahmen und der Neuantragstellung gibt es unter www.landwirtschaft.bayern.de/kulap.

StMELF, PM v. 24.07.2013