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StMAS: Die Ausschreibungsfrist für das Hauptamt der/des Behindertenbeauftragten in Bayern läuft ab sofort an

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„Mit dem bayerischen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention haben wir einen wichtigen Meilenstein in Richtung einer inklusiven Gesellschaft gesetzt. Diesen gilt es nun tatkräftig umzusetzen. Die Behindertenbeauftragte war dabei unverzichtbare Beraterin der Staatsregierung. Ich freue mich sehr, dass es ab der kommenden Legislaturperiode möglich ist, dieses verantwortungsvolle und wichtige Amt der/des Behindertenbeauftragten auch im Hauptamt auszuüben. Hiermit tragen wir nicht nur dem im Laufe der Jahre stark gewachsenen Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten und der Bedeutung des Amtes Rechnung, sondern betonen auch den Stellenwert der Behindertenpolitik in Bayern und der Stellung der/des Behindertenbeauftragten“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München anlässlich des Beginns der Ausschreibungsfrist für das Hauptamt der/des Behindertenbeauftragten in Bayern.

Erstmals kann das Amt der beauftragten Person der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung im Hauptamt besetzt werden. Das Sozialministerium hat diese Stelle jetzt öffentlich ausgeschrieben. Interessierte können sich bis zum 19. September 2013 darum bewerben. Der genaue Ausschreibungstext mit Aufgabenbeschreibung, Anforderungsprofil und Vergütung ist unter www.behindertenbeauftragter.bayern.de abrufbar.

StMAS, PM v. 31.07.2013