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StMJV: Bayernweit Güterichter

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Seit 1. August Güterichter an allen bayerischen Zivil- und Familiengerichten / Justizministerin Merk: „Ein großer Fortschritt für dauerhaften Rechtsfrieden!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk gibt bekannt, dass die bayerische Justiz seit dem 1. August 2013 flächendeckend an allen Zivil- und Familiengerichten Güterichterverfahren anbietet. Die Parteien eines Zivil- oder Familienrechtsstreits haben damit nun bayernweit die Möglichkeit, sich von einem speziell ausgebildeten Güterichter zu einer eigenverantworteten und umfassenden Lösung ihres Konflikts verhelfen zu lassen. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen dadurch nicht. Bislang gab es diese Möglichkeit nur an den 22 bayerischen Landgerichten, dem Oberlandesgericht München und einigen Amtsgerichten. Sie wurde nun auf alle bayerischen Oberlandesgerichte und sämtliche 73 Amtsgerichte ausgedehnt.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: „Eine moderne Justiz unterstützt die Parteien bei der Suche nach einer gütlichen Lösung und wirkt aktiv daran mit. Denn nicht immer kann ein Gerichtsurteil die Probleme der Menschen umfassend lösen und dauerhaften Rechtsfrieden schaffen. Das gilt gerade, wenn der Rechtsstreit nur Teil eines tiefer liegenden und schon lange schwelenden Konflikts – etwa in der Familie oder zwischen Nachbarn – ist und die Beteiligten auch in Zukunft miteinander leben müssen. Das Güterichterverfahren bietet den Parteien hier eine Chance: Ein Güterrichter, der nicht der zuständige Streitrichter ist, setzt sich ohne Zeitdruck mit den Parteien an einen Tisch. Er hilft ihnen, eine für alle zufriedenstellende und nachhaltige Lösung für ihren Streit zu finden. Und das Ergebnis kann gleich protokolliert und vollstreckbar gemacht werden.“

Weitere Informationen über die Vorteile und den Ablauf des Güterichterverfahrens bietet das neue Faltblatt „Das Güterichterverfahren – Mediation und mehr“ sowie die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

StMJV, PM v. 02.08.2013