Die Prüfung von 5592 Webseiten bayerischer Behörden führt zu einem weitgehend erfreulichen Ergebnis: Nur noch eine der zunächst aufgefallenen 66 Webseiten bindet weiterhin Social Plugins unzulässig direkt ein. Die für diese Webseite verantwortliche öffentliche Stelle hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz nunmehr beanstandet.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hatte im April dieses Jahres 5592 Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen geprüft. 66 Stellen, die Social Plugins in ihren Internetauftritt unzulässig direkt eingebunden hatten, wurden konkret aufgefordert, dies zu unterlassen.
Denn andernfalls erhält beispielsweise Facebook unzulässig Daten der Besucher der Behördenwebseite. Dies erfolgt dann ohne gesetzliche Grundlage und ohne Möglichkeit von Seitenbesuchern, dies vor dem Seitenaufruf zu erkennen.
Bei der Nachprüfung der 66 auffälligen Webseiten hat sich lediglich eine verantwortliche Stelle uneinsichtig gezeigt.
Dr. Thomas Petri: „Grundsätzlich freue ich mich über das Ergebnis der Nachprüfung. Fast alle von mir angeschriebenen Stellen haben unmittelbar reagiert und Social Plugins entweder ganz aus ihrem Internetauftritt entfernt oder sie verwenden zumindest die 2-Klick-Lösung. Hier zeigt sich, dass die meisten der bayerischen öffentlichen Stellen die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger durchaus ernst nehmen. Noch schöner wäre es allerdings, wenn ich einzelne bayerische öffentliche Stellen nicht erst zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften auffordern oder wie nun in einem Fall sogar beanstanden müsste. Ich werde weiter darauf drängen, dass auch die beanstandete Stelle ihr rechtswidriges Vorgehen beendet.“
Weitere Informationen zur Einbindung von Social Plugins finden Sie auf www.datenschutz-bayern.de:
- Entschließung „Datenschutz bei sozialen Netzwerken jetzt verwirklichen!“ der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
- Orientierungshilfe „Social Plugins auf Webseiten bayerischer öffentlicher Stellen (einschließlich Stellen nach Art. 2 Abs. 2 BayDSG)“
- Nr. 1.3 des 25. Tätigkeitsberichts des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
- Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 22.04.2013 „Facebook & Co – Datenschutzverstöße bayerischer Behörden durch die direkte Einbindung von Social Plugins (Like-Button etc.) in ihren Internetauftritt“
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, PM v. 27.08.2013