Gesetzgebung

StMUK: Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Wissenschaft und Bildung möglich

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Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle bestätigt Ansicht von Bundeskanzlerin Merkel

Eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist für Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle auch in Bildungsfragen möglich, bekräftigt der B-Länder-Koordinator in der Kultusministerkonferenz die heute von Bundeskanzlerin Angela Merkel formulierte Position.

Er ergänzt: „Unter Wahrung der Kernverantwortung der einzelnen Akteure“ und konkretisiert: „nämlich der Länder für die Schule“.

Sie werde auch bereits praktiziert, etwa bei schulischen Maßnahmen der Berufsorientierung, und er verwies in diesem Zusammenhang auf die enge Zusammenarbeit des Bayerischen Kultusministeriums mit der Agentur für Arbeit. Die Zusammenarbeit ließe sich – auch unterhalb der Ebene einer Verfassungsänderung – ausbauen.

Im Hochschulbereich scheitere eine verfassungsmäßige Verankerung der Kooperation zwischen Bund und Ländern derzeit an der „Blockadehaltung“ der SPD-geführten Länder. Ausdrücklich habe Bayern gemeinsam mit Sachsen und Hessen einen Staatsvertrag über eine Kooperation etwa in der Frage der Lehrerbildung und -mobilität vorgeschlagen und habe damit einen Impuls des Bundes aufgegriffen. Die Idee werde aber von der SPD abgelehnt.

In einem solchen Staatsvertrag könnte auch verankert werden, dass die Länder Mittel, die sie vom Bund über eine Neuverteilung der Umsatzsteuerpunkte erhalten, aufgabenbezogen z.B. für die Ganztagsschulen investieren. Ein weiteres Themenfeld wäre die Umsetzung der Inklusion. Diese Aufgabenfelder beziehen sich aus der Sicht von Minister Spaenle nicht auf den unmittelbar schulischen Bereich, sondern ergeben sich aus dem gesellschaftlichen Wandel. Den müssen Bund und Länder miteinander gestalten.

StMUK, PM v. 29.08.2013