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StMUK: Schule darf nicht als Rekrutierungsfeld für Probanden zu Erhebungen zu höchst sensiblen Bereichen von Kindern und Jugendlichen dienen

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Kultusministerium weist Vorwürfe von Regensburger Professor zurück – Auch andere Länder wie Hamburg haben Umfrage von Osterheider abgelehnt – Aufklärung über und Prävention gegen Missbrauch sehr wichtig

Bayerns Kultusministerium setzt intensiv auf Information, Prävention der jungen Menschen gegen sexuellen Missbrauch und ihre Aufklärung darüber. Aber das Selbstbestimmungsrecht und die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen haben einen höheren Stellenwert als die Erhebung eines Wissenschaftlers. Der Schutzraum Schule dürfe nicht als Rekrutierungsfeld für Probanden für Erhebungen zu höchst sensiblen Bereichen von Kindern und Jugendlichen missbraucht werden. Diese Position haben neben Bayern auch andere Bundesländer wie Hamburg vertreten.

Die Schule als Ort, den alle Kinder und Jugendlichen besuchen müssen, darf nicht instrumentalisiert werden, um die jungen Menschen mit höchst intimen Fragestellungen zu konfrontieren und diese im Umfeld der Schulpflicht zu Antworten auf intimste Fragen zur Sexualpraxis und sexuellen Erlebnissen zu veranlassen. Das Kultusministerium trägt hier Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Dabei hat das Ministerium das Grundanliegen der Studie durchaus unterstützt. Weil Erkenntnisse in diesem Bereich notwendig sind, wurde der erste Teil der MiKADO-Studie in Bayern genehmigt. Die Fragen des zweiten Teils der Studie beeinträchtigen jedoch in hohem Maße das Selbstbestimmungsrecht der Kinder und können ihre Intimsphäre verletzen.

Zielgruppe der Erhebung von Osterheider sind Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 13 und 16 Jahren. Gerade diese befinden sich in einer schwierigen Phase der Selbstfindung, die für viele Jugendliche mit sehr großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist.
Der Fragebogen zielt auf den intimsten Bereich der Jugendlichen.

Auch andere Bundesländer wie Hamburg haben die Erhebung bzw. die Nutzung der Daten unter Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht und die Fragen zu dem Intimleben der Schülerinnen und Schüler untersagt.

Mit „falscher Scham“, wie der Regensburger Wissenschaftler behauptet, hat das nichts zu tun. Bayern kehrt hier auch nichts unter den Teppich. Erst kürzlich ist die Beteiligung des bayerischen Kultusministeriums an der Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ von der Geschäftsstelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene als beispielhaft bezeichnet worden.

StMUK, PM v. 31.08.2013