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StMAS: Kinderbetreuung – GRÜNE diffamieren Verbesserung der Betreuungsqualität als Billiglösung

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„Die Not bei den Grünen muss schon sehr groß sein, jetzt schrecken sie nicht mal vor nachweislich falschen Behauptungen zurück, um Stimmung zu machen! Wir machen mit der Weiterentwicklung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz einen weiteren Schritt in Sachen Betreuungsqualität und Frau Ackermann verrennt sich in die Behauptung, das wäre eine ‚Billiglösung‘!“, so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer zur heutigen Pressemitteilung der Landtagsfraktion der GRÜNEN und erläutert: „Tatsächlich erhalten Kitas nun schlicht mehr Geld als zuvor, wenn sie flexiblere Öffnungszeiten anbieten! Mit einer Öffnungszeit von mindestens 45 Wochenstunden erhöht sich künftig die Förderung um 3,5 Prozent. In diesem Zusammenhang wurde auf vielfachen Wunsch die Möglichkeit geschaffen, in den Randzeiten bis zu fünf Kinder wahlweise von qualifizierten Tagespflegepersonen betreuen zu lassen, die nicht in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden. Sie werden also nicht anstelle von Fachpersonal eingesetzt, sondern zusätzlich zu den bestehenden Kräften. Nutzen die Träger von Kitas diese Möglichkeit und setzen Tagespflegepersonen als zusätzliches Personal ein, bleibt dem Stammpersonal sogar mehr Zeit für optimale Förderung und Gespräche mit den Eltern. Durch die Neuregelung können die Träger die Betreuungsqualität in den Einrichtungen also weiter verbessern.“

Die Neuregelung schafft für die Träger von Kindertagesstätten lediglich eine Option, die von ihnen aber nicht genutzt werden muss. Es steht dem Träger der Kindertageseinrichtung frei, die Randzeiten über die Betreuung durch Stammpersonal abzudecken. Dabei bleibt ihnen die volle Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz erhalten. Auch der Förderzuschlag für die erweiterte Öffnungszeit wird unabhängig davon gewährt, ob die Randzeiten durch Stammpersonal oder Kindertagespflegepersonen abgedeckt werden.

„Auch die Behauptung, die Förderung werde umgehend gestrichen, wenn ein Träger den Personalschlüssel nicht einhält, ist falsch: Eine Abweichung vom förderrelevanten Anstellungsschlüssel hat für die Dauer eines Kalendermonats überhaupt keine Konsequenzen. Auch bei längeren Fehlzeiten kann es allenfalls zu einer Förderkürzung, nicht zu einer Streichung, kommen. In Härtefällen kann aber auch dann von einer Förderkürzung abgesehen werden“, so Haderthauer abschließend.

StMAS, PM v. 02.09.2013