Aktuelles

StMJV: Gepäck weg, Mietauto kaputt, Schimmel im Hotelzimmer? – Schlichtungsstellen helfen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin: „Rechte kennen, gegen den Richtigen vorgehen, Schlichtungsstellen helfen!“

Das Ferienende rückt näher. Aus diesem Anlass erklärt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk:

„Urlaubs- und Reisezeit, das ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Aber leider kann auch in dieser Zeit viel schief laufen: Flug verschoben, Koffer verschwunden, Mietauto kaputt, Unterkunft überbucht und ohne den versprochenen Sandstrand. Wer so etwas erlebt, bei dem bleibt schnell die Erholung auf der Strecke!“

Merk weiter: „Bei aller Enttäuschung und allem verständlichen Ärger sollten Reisende nicht verpassen, sich über ihre Rechte zu informieren. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie mit Erfolg durchsetzen!“

Die Ministerin verweist dabei auf die Unterschiede zwischen Pauschalreisen und individuell zusammengestellten Einzelbuchungen:

„Für eine Pauschalreise gilt das Reisevertragsrecht. Das hat den Vorteil, dass der Verbraucher sich bei Problemen mit den in der Pauschale enthaltenen Einzelleistungen wie Flug, Hotel oder Ausflügen immer an den Reiseveranstalter wenden kann! Der ist für die Leistungserbringung verantwortlich!“

Dafür, so Merk, seien aber auch Besonderheiten zu beachten. Um seine Rechte auf Preisminderung oder Schadenersatz zu wahren, müsse der Urlauber einen Reisemangel grundsätzlich zunächst dem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung gegenüber anzeigen und ihn zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

Merk warnt: „Sonst kann man die Rechte auf Minderung, Kündigung oder Schadenersatz verlieren! Rechte wegen eines Reisemangels müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend gemacht werden.“

Komplizierter ist es dagegen, wenn man sich – wie immer mehr Menschen – seine Reise selbst individuell zusammengestellt hat, indem man z.B. Flug, Hotel und Mietwagen einzeln bei verschiedenen Anbietern bucht.

Die Ministerin dazu: „In solchen Fällen bestehen einzelne Verträge jeweils zwischen dem Verbraucher und den einzelnen Anbietern, also etwa der Fluglinie, dem Hotelbetreiber und der Mietwagenfirma. Wer in Anspruch zu nehmen ist, richtet sich dann danach, in welchem Vertragsverhältnis der Mangel aufgetreten ist. Denn die Airline ist ja nicht für Schimmel im Hotelzimmer oder den defekten Mietwagen verantwortlich.“

Man muss auch nicht gleich zum Rechtsanwalt oder zu Gericht gehen, wenn der Gegner sich nicht sofort einsichtig zeigt. Unter www.online-schlichter.de leistet eine auch von Bayern unterstützte Schlichtungsstelle bei Buchungen im Internet hervorragende Arbeit. Wer z. B. Probleme mit der Bahn hat, für den gibt es die private Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), die Empfehlungen zur Beilegung des Streits abgibt. Und ab November wird es eine Schlichtungsmöglichkeit im Luftverkehr geben.

Besonders praktisch ist der vom Bayerischen Verbraucherschutzministerium herausgebrachte Taschenratgeber „Ihre Rechte als Reisende“. Aufgrund seines handlichen Formats kann man ihn jederzeit und überall bei sich führen. Der Ratgeber kann im Internet unter http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/Broschuerenbestellen bestellt und heruntergeladen werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Reise finden Verbraucher in der Broschüre „Ihr Recht auf der Reise“ sowie im Internet unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/index.htm.

StMJV, PM v. 02.09.2013