Gesetzgebung

StMWIVT: Freistaat setzt erfolgreiche Wettbewerbspolitik im Regionalverkehr konsequent fort

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Der Freistaat Bayern und DB Regio haben gestern den dritten bayernweiten Verkehrsdurchführungsvertrag (VDV) unterzeichnet.

„Der bayerische Schienennahverkehr ist ein anerkanntes Qualitätsprodukt. Damit das so bleibt, haben wir auch mit dem neuen Vertrag attraktive Fahrpläne, verlässliche Züge, funktionelle und saubere Fahrzeuge sowie eine umfassende Fahrgastinformation beauftragt“, erklärt Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil.

Der Vertrag tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und läuft bis 2023. Er umfasst etwa ein Viertel der im bayerischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erbrachten Leistungen.

„Um die Einhaltung der vertraglich zugesagten Kriterien sicherzustellen, haben wir in den letzten Jahren ein umfangreiches Qualitätsmanagement aufgebaut“, so der Minister weiter.

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) überprüft kontinuierlich die Qualität und kann bei Versäumnissen Abhilfe verlangen, aber auch Vertragsstrafen verhängen.

Die Bilanz seit der Bahnreform 1996, mit der die Zuständigkeit für den SPNV vom Bund auf die Länder überging, kann sich sehen lassen: Die Hälfte des bayerischen Nahverkehrs wird 2014 bereits im Wettbewerb vergeben sein.

„Bayern war bei der Organisation des Wettbewerbs im Regionalverkehr in den vergangenen Jahren äußerst erfolgreich“, betont Zeil.

In keinem anderen Land könnten die Fahrgäste auf ein so umfangreiches Regionalverkehrsangebot zurückgreifen wie in Bayern.

„Dank unserer konsequenten Wettbewerbspolitik ist es uns gelungen, das Angebot seit der Bahnreform um 43 Prozent zu erweitern“, freut sich der Verkehrsminister.

Bis 2023 werden nach und nach alle Teilnetze aus dem dritten VDV herausgelöst und europaweit im Wettbewerb vergeben.

„Mit dem neuen Vertrag sichern wir das hohe Niveau im Bahnland Bayern und setzen gleichzeitig unsere Wettbewerbsstrategie fort“, erläutert Zeil abschließend.

StMWIVT, PM v. 03.09.2013