Gesetzgebung

StMJV: Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk zu den Roaming-Plänen der EU-Kommission

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„Telekommunikationsbranche soll Blockadehaltung aufgeben!“

Anlässlich des aktuellen Gesetzentwurfs der Europäischen Kommission zur Abschaffung der Roaming-Gebühren ruft Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk die Telekommunikationsunternehmen auf, ihre Blockadehaltung gegen die Abschaffung der Roaming-Gebühren aufzugeben. Auch warnt sie davor, durch die Hintertür der Gebührenerhöhung in anderen Bereichen die Verbraucher wieder zu belasten:

„Der Wegfall der Roaming-Gebühr muss dem Verbraucher in voller Höhe zugutekommen. Aufwand und Kosten der Unternehmen rechtfertigen kein Abwälzen auf den Verbraucher. Außerdem dürften sich Einbußen und Mehreinnahmen die Waage halten, da die Verbraucher beim Wegfall der Roaming-Gebühren ja auch mehr im Ausland telefonieren werden.“

Zudem forderte Merk eine wirkliche Netzneutralität.

„Wenn die Kommission jetzt vorschlägt, dass in Ausnahmefällen Inhalte verlangsamt oder gar blockiert werden können, dann darf das nicht zu Lasten der Kunden und der Angebotsvielfalt gehen. Ich fordere, dass diese Ausnahmefälle so konkret und eng formuliert werden, dass kein Schlupfloch bleibt. Das Internet muss für alle gleichermaßen offen sein. Ein Zweischichten-Internet mit Schneckentempo und Variante de Luxe darf es nicht geben.“

StMJV, PM v. 12.09.2013