Gesetzgebung

StMJV: Aufsicht über Anlageberater – Das Rad beim Anlegerschutz nicht zurückdrehen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Überrascht zeigt sich Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk von den laut Medienberichten erhobenen Forderungen der Banken, das 2010 eingeführte Beratungsprotokoll und die stärkere Aufsicht über Anlageberater wieder abzuschaffen:

„Wenn die Banken das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen wollen, müssen sie ihren Beitrag dazu leisten. Wir dürfen beim Anlegerschutz das Rad nicht zurückdrehen“, so Merk.

Zum umstrittenen Beratungsprotokoll meint die bayerische Ministerin:

„Die Protokollierungspflicht dient dazu, Beweisschwierigkeiten bei Schadensersatzklagen wegen Falschberatung zu vermeiden, die Qualität der Beratung zu verbessern und den Kunden vor übereilten Entscheidungen zu bewahren. Gerade wegen seiner Beweisfunktion sollten wir abwarten, wie es sich in der gerichtlichen Praxis bewährt, zu der jetzt naturgemäß noch keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen können.“

Merk setzt sich außerdem weiterhin für eine effektive Aufsicht über Finanzdienstleister ein:

„Die BaFin braucht wie jede andere staatliche Behörde die notwendigen Instrumente, um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten überwachen und damit frühzeitig Schäden für die Kunden und die Finanzmärkte verhindern zu können. In diesem Zusammenhang sehe ich nach wie vor die Notwendigkeit, der BaFin die Möglichkeit von Testberatungen an die Hand zu geben und sie nicht auf das Beschwerderegister zu beschränken.“

Sorgfältig im Auge behalten will Ministerin Merk auch weiterhin den Grauen Kapitalmarkt.

„Wir haben zwar im Bereich der Fonds einige Gesetzeslücken schließen können, jedoch sind viele Anlageformen weiterhin für den Privatkunden sehr riskant und zum Teil auch unreguliert geblieben. Der Schutz der Verbraucher vor ungeeigneten Finanzprodukten und die Verantwortung der Banken müssen auch in Zukunft auf der verbraucherpolitischen Agenda stehen.“

StMJV, PM v. 13.09.2013