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StMJV: Justizministerin Beate Merk gibt Startschuss für Teen-Court in Neu-Ulm

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„Strafen, die von Gleichaltrigen kommen, sind besonders wirksam!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in Neu-Ulm ein neues bayerisches Schülergericht („Teen-Court“) eröffnet. Dabei wird das in Memmingen schon bestehende Projekt mit dem Namen „Let‘s talk“, das gemeinsam mit dem SKM Katholischer Verein für soziale Dienste betreiben wird, auf Neu-Ulm ausgeweitet.

„Ich freue mich sehr, dass wir das Memminger Projekt jetzt auf Neu-Ulm erweitern können. Der Teen-Court ist ein gutes und wirksames Mittel für die große Gruppe der noch nicht festgefahrenen jungen Straftäter. Bei ihnen geht es weniger um harte Strafen. Sondern darum, rechtzeitig ein deutliches Signal zu setzen und sie auf den richtigen Weg zurückzuführen“, so Merk.

„Genau das können Jugendliche im Teen-Court erreichen. Wir alle wissen, dass die Meinung von Gleichaltrigen bei Jugendlichen viel zählt – im Negativen, aber auch im Positiven. Jugendliche können daher Altersgenossen auch vom Unrecht einer Tat überzeugen und zum Umdenken bewegen. Gleichzeitig profitieren auch die Jugendlichen, die am Teen-Court mitwirken: Sie lernen, Verantwortung zu übernehmen und sich für die Durchsetzung des Rechts einzusetzen. Das steigert ihre Sozialkompetenz!“

In Anlehnung an US-amerikanische „Teen Courts“ wurden in Bayern bereits in Aschaffenburg, Ansbach, Augsburg, Ingolstadt, Landshut, Memmingen und Dillingen Schülergremien eingerichtet, die sich im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit Straftaten Jugendlicher befassen. Dafür kommen ausschließlich Fälle geringerer Kriminalität in Frage, bei denen der Täter geständig und mit diesem Verfahren einverstanden ist. Die Schüler sprechen mit dem jugendlichen Straftäter über dessen Tat, vereinbaren u. U. eine erzieherische Maßnahme und überwachen ggf. deren Erfüllung. Das Ergebnis des „Verfahrens“ vor dem „Schülergericht“ wird anschließend von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt.

„Unsere Teen-Courts sind ein voller Erfolg‘“, so Merk.

Zwei Studien hatten ergeben, dass in 96 bis 97 % der untersuchten Fälle das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Nur 3 bis 4 % der Beschuldigten erfüllten die vom Schülergremium verhängten Auflagen nicht. Die Ergebnisse zweier Rückfallbetrachtungen haben ebenfalls eine positive Tendenz gezeigt.

„Auch dem Schülergericht in Neu-Ulm wünsche ich von ganzem Herzen einen solchen Erfolg“, so Merk abschließend.

Weitere Informationen zu den Teen-Court-Projekten in Bayern sind abrufbar unter http://www.justiz.bayern.de/ministerium/projekte/.

StMJV, PM v. 27.09.2013