Gesetzgebung

StMJV: Beginnende Beratungen über Vorschlag für eine Europäische Staatsanwaltschaft in Brüssel

©pixelkorn - stock.adobe.com

Ministerin Merk begrüßt Initiative /“Einen echten Mehrwert bringt das aber nur, wenn möglichst alle mitmachen“

Anlässlich der aktuell beginnenden Beratungen in den Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union zum Vorschlag der Kommission für die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft macht Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk auf die Bedeutung des Projekts aufmerksam:

„Die Kommission verfolgt mit ihrem Vorschlag das ehrgeizige Ziel, durch eine Europäische Staatsanwaltschaft die finanziellen Interessen der EU zu schützen und Betrügereien zu Lasten des EU-Haushalts wirksamer zu verfolgen – und das ist aus deutscher Sicht natürlich uneingeschränkt zu begrüßen“, so Merk.

„Deutschland hat als größter Nettozahler der Union ein großes Interesse daran, dass die EU-Gelder auch strafrechtlich gut gegen Betrug und Missbrauch geschützt werden. Aber: Dazu müssen sich möglichst alle Mitgliedstaaten beteiligen.“

In Deutschland habe man keine Vollzugsdefizite. Das gelte aber leider nicht für alle EU-Mitgliedstaaten.

„Gerade die, bei denen es hier noch Mängel gibt, müssen sich beteiligen“, so Merk.“ Sonst bringt der Europäische Staatsanwalt für die EU und für den Steuerzahler wenig.“

Der dazu erforderliche Diskussions- und Prüfungsprozess brauche Zeit.

„Die sollten wir uns nehmen, damit der Europäische Staatsanwalt zu einem guten, schlagkräftigen Instrument in der Strafverfolgung werden kann.“

Ziel der Verordnung für die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft ist es, die finanziellen Interessen der Union besser zu schützen, indem Straftaten wie EU-Subventionsbetrug konsequenter verfolgt werden. An der Spitze der neuen Behörde („European Public Prosecutor Office“) soll ein Europäischer Staatsanwalt stehen, der durch vier Stellvertreter unterstützt wird. Er leitet und koordiniert die strafrechtlichen Ermittlungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten durch weitere „Delegierte Staatsanwälte“, die vor Ort angesiedelt sind. Diese sollen weitgehend die Ermittlungen führen, die Straftaten vor den nationalen Gerichten zur Anklage bringen und die Anklage vertreten.

StMJV, PM v. 02.10.2013