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StMUK: Kultusminister Ludwig Spaenle nimmt Stellung zu Ergebnissen der Studie PIAAC – Ein wichtiger Indikator für Bildungswirklichkeit von Erwachsenen

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Lebenslanges Lernen auf solider schulischer Basis eröffnet vielfältige Chancen

Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle wertet die heute vorgestellte Studie PIAAC (Programme for the International Assessment of Adult Competencies) als einen „wichtigen Indikator, um die Bildungswirklichkeit von Erwachsenen in 24 Staaten, darunter auch in Deutschland, abzubilden“. In den Ergebnissen werden „Chancen, aber auch Herausforderungen auch für Deutschland deutlich“. Dabei geht es u. a. gerade darum, Erwachsene, die keine besondere Nähe zur Weiterbildung und lebenslangem Lernen ausweisen, zu entsprechenden Angeboten zu motivieren und diese nachhaltig zu fördern.

„Dann können und werden sie sich aktiver in Gesellschaft und Wirtschaft einbringen“, so der Minister.

Wichtig sei hier die enge Zusammenarbeit zwischen dem Staat und entsprechenden Bildungsträgern, auf die auch die Initiative „Bildungsregion in Bayern“ stark setzt.

Der Freistaat Bayern handelt im Rahmen seiner Zuständigkeit wie folgt:

  1. Es geht darum, alle Menschen möglichst frühzeitig und umfassend zu fördern und entsprechende Förderangebote unabhängig vom Elternhaus anzubieten. Bayern hat entsprechend u. a. die Sprachförderung bereits im Vorschulalter nicht nur bei Kindern mit Migrationshintergrund ausgeweitet. Ebenso werden die Betreuungs- und Bildungsangebote weiter ausgebaut.
  2. Eine solide, an Kompetenzen und Interessen der Schülerinnen und Schüler orientierte schulische Bildung legt ein gutes Fundament für eine berufliche Erstausbildung und Weiterqualifikation, aber auch für ein lebenslanges Lernen. Das differenzierte und sehr durchlässige bayerische Schulwesen bietet hier vielfältige schulische Bildungsangebote an mit dem Ziel die jungen Menschen bestmöglich entsprechend ihrer Begabungen und Interessen zu fördern. Dabei spielen die Ganztagsangebote eine immer wichtigere Rolle – auch um Kinder und Jugendliche besonders zu fördern, die schwierige Startbedingungen vorfinden.
  3. Nur auf der Basis dieser soliden und umfassenden schulischen Ausbildung können sich die Menschen aktiv in die Gestaltung der Gesellschaft einbringen und ihr Leben eigenverantwortlich führen. Dabei spielen gerade Fächer wie Geschichte, Sozialkunde und Religion, aber auch Werteerziehung sowie musisch-kreative Angebote im umfassenden Sinne eine wichtige Rolle. Diese genießen im schulischen Alltag in Bayern eine wichtige Stellung.
  4. Die berufliche Bildung und Weiterbildung, die politische Bildungsarbeit und die allgemeine Erwachsenenbildung werden vom Freistaat Bayern aktiv gefördert. Sie erfolgen zwar auch an staatlichen beruflichen Schulen und Hochschulen, aber in erheblichem Maße in der Verantwortung etwa von Unternehmen und Kammern, aber auch speziellen Einrichtungen der politischen Bildung sowie der allgemeinen Erwachsenenbildung. Bayern setzt hier auf eigene staatliche Angebote etwa beruflicher Schulen sowie auf die Unterstützung von Bildungsträgern. Diesen Weg wird Bayern fortsetzen.
  5. Der Erfolg der schulischen und beruflichen Bildung und Weiterbildung schlägt sich auch im großen Erfolg der Unternehmen aus Bayern und Deutschland nieder.
  6. Bayern wird die Ergebnisse der Erhebung intensiv auswerten und – im Bedarfsfall – weitere Maßnahmen ergreifen. Bayern will sich nicht mit dem Bestehenden zufrieden geben, sondern Chancen ausbauen und Antworten auf Herausforderungen finden. Deutlich werde aber bereits jetzt an den besseren Ergebnissen der jüngeren Erwachsenen in Deutschland, dass sich die zusätzlichen Investitionen in Bildung lohnen.

Bayern hat in diesem Jahr ein aus Landesmitteln sowie Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziertes Programm zur Förderung von Maßnahmen der Alphabetisierung und Grundbildung initiiert.

In die Erhebung PIAAC wurden über 150.000 Jugendlichen und Erwachsene zwischen 16 und 65 Jahren aus 24 Staaten einbezogen. Dabei wurden u. a. Leseverstehen, Mathematik und Problemlösungskompetenzen getestet.

StMUK, PM v. 08.10.2013