„Die neuen Zahlen zeigen deutlich: Das Betreuungsgeld ist ein wahres Erfolgsmodell! Bereits 15.545 bayerische Eltern haben bis heute Betreuungsgeld beantragt. Dies zeigt, dass das Betreuungsgeld für junge Eltern, die ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst betreuen oder die Betreuung privat organisieren wollen, wichtig ist und ein Stück mehr Wahlfreiheit für Familien in Bayern bringt! Schon jetzt ist klar: Die Antragszahlen werden weiter steigen, da das Betreuungsgeld im Regelfall erst ab dem 15. Lebensmonat, also frühestens seit Anfang Oktober 2013 gewährt wird“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller heute in München.
Müller weiter: „In Bayern vollzieht das Zentrum Bayern Familie und Soziales – kurz ZBFS – das Betreuungsgeld als zuverlässige und familienfreundliche Verwaltung. Bislang wurden in Bayern 22.672 Antragsformulare an Familien versandt. Die steigenden Antragszahlen seit der Einführung im August diesen Jahres spiegeln auch die wichtige Brückenfunktion wider, die das Betreuungsgeld bis zum Eintritt des Kindes in eine mögliche Fremdbetreuung erfüllt: Betreuungsgeld wird nicht nur an diejenigen Eltern bezahlt, die ganz auf eine externe Betreuung verzichten. Auch wenn man beispielsweise die Betreuung für sein Einjähriges zunächst noch für einige Monate ohne öffentlich geförderte Betreuungsangebote organisiert, besteht für diesen Zeitraum Anspruch auf Betreuungsgeld.“
Das ZBFS informiert junge Familien über das zentrale „Servicetelefon Betreuungs-geld“ unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.
StMASFI, PM v. 18.10.2013