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StMIBV: Herrmann warnt vor Unfug bei Halloween

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‚Halloween‘ ist kein Anlass für nächtlichen Unfug. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann warnt, in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November Jux und Tollerei zu übertreiben:

„Das Sprengen von Briefkästen oder das Zerstechen von Autoreifen sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten. Die Polizei wird verstärkt kontrollieren und Straftäter konsequent verfolgen.“

Herrmann erinnert zudem daran, dass der 31. Oktober – der Reformationstag – ein Feiertag der evangelischen Christen und Allerheiligen am 1. November ein Feiertag der katholischen Christen ist.

„Es wäre zu begrüßen, wenn sich die Menschen an diesen beiden Tagen wieder auf unsere eigentlichen Traditionen besinnen würden.“

Aber wer Halloween friedlich feiern möchte, dem sei es auch vergönnt. Dabei ist zu beachten, dass Allerheiligen ein sogenannter Stiller Tag ist, dessen Schutz auf Grund der Neuregelung des Feiertagsgesetzes heuer um 2.00 Uhr in der Nacht beginnt. Dann müssen alle Halloweenpartys beendet sein.

In den vergangenen Jahren hatte die Bayerische Polizei in der Nacht auf Allerheiligen fast 400 Einsätze im Zusammenhang mit Halloween zu bewältigen.

StMIBV, PM v. 30.10.2013

Redaktioneller Hinweis: Die in der Pressemitteilung angesprochene Neuregelung des Feiertagsgesetzes hat Dr. Georg Neureither in einem Beitrag für BayRVR vorgestellt. Der gesamte Verfahrensgang ist im dortigen Beitrag mit einem Klick auf das Tag mit der Nummer der Landtags-Drucksache (16/15696) abrufbar.