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StMJ: Bayerns Justizminister stellt bayerische Zahlen zur Beratungshilfe 2012 vor

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Bausback: „Beratungshilfe ist wichtig, sie ermöglicht auch den finanziell weniger gut gestellten Bürgern, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens in Rechtsfragen beraten und außergerichtlich vertreten zu lassen.“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute die bayerischen Zahlen zur Beratungshilfe für das Jahr 2012 vorgestellt.

Der Minister: „Die Anzahl der Fälle, in denen Rechtssuchende Beratungshilfe bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt haben, ist von 88.646 im Jahr 2011 auf 78.735 im Jahr 2012 gesunken. Wie im Vorjahr wurde in fast 90% der Fälle Beratungshilfe gewährt.“

Hierfür sei 2012 ein Betrag von ca. 7,76 Mio. Euro (2011: ca. 9,36 Mio. Euro) aufgewendet worden.

Bausback weiter: „Beratungshilfe ermöglicht auch den finanziell weniger gut gestellten Bürgern, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens in Rechtsfragen beraten und außergerichtlich vertreten zu lassen. Sie ist damit ein wichtiges Instrument für einen effektiven Rechtsstaat. Denn sie setzt die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz in die Realität um und gewährleistet gleichen Zugang zum Recht für alle Bürger – unabhängig von ihrem Geldbeutel.“

Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz kann erhalten, wer sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in einer Rechtsangelegenheit durch einen Rechtsanwalt beraten lassen will, aber die Anwaltskosten nicht selbst aufbringen kann. Der Rechtsuchende kann nach einer Vorprüfung durch den Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts mit einem Beratungsschein einen Rechtsanwalt nach freier Wahl in Anspruch nehmen. Er schuldet dem tätig gewordenen Rechtsanwalt dann nur eine Gebühr von 10 Euro. Die restlichen Kosten trägt die Landeskasse.

„Die Amtsgerichte haben natürlich in jedem Einzelfall die konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtssuchenden zu überprüfen und zu klären, ob das verfolgte Anliegen mutwillig ist“, so Bausback abschließend. „Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, Missbrauch in diesem Bereich zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass das aufgewendete Geld auch bei denen ankommt, die eine kostenlose Beratung wirklich brauchen!“

StMJ, PM v. 31.10.2013