Aktuelles

Staatskanzlei: Bilanz über finanzielle Bewältigung des Juni-Hochwassers

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Finanz- und Heimatminister Söder: „Schon fast 200 Millionen Euro Sofort- und Aufbauhilfen an Betroffene ausgezahlt!“ / Auszahlung der Soforthilfe fast abgeschlossen / Abwicklung der Aufbauhilfen auf Hochtouren / Für Bayern in erster Tranche rund 600 Millionen Euro reserviert / EU-Hilfe an Deutschland in Höhe von 360,5 Millionen Euro

Bayerns Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder zog heute Bilanz zur finanziellen Bewältigung der Hochwasserereignisse Mai/Juni 2013. Die Staatsregierung hat sofort auf das „Jahrhunderthochwasser“ reagiert: Bereits wenige Tage nach den ersten Hochwassermeldungen Anfang Juni hat der Ministerrat als „erste Hilfe“ ein umfassendes Soforthilfepaket beschlossen. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Soforthilfen beläuft sich mittlerweile auf mehr als 110 Millionen Euro. Das Sofortgeld wurde inzwischen zum 15. Oktober 2013 eingestellt. Die anderen Soforthilfeprogramme laufen Ende des Jahres aus.

Mittlerweile in vollem Gange ist die Abwicklung der Aufbauhilfen: Schon jetzt sind bei den Bewilligungsbehörden mehr als 4.600 Anträge eingegangen. Über 80 Millionen Euro wurden bereits an Geschädigte ausgezahlt, die Zahl steigt täglich. Es können auch Abschlagszahlungen geleistet werden. Aus den bisher gestellten Anträgen ergibt sich bereits ein Schadensvolumen von über 500 Millionen Euro. Die endgültige Zahl der Anträge und die tatsächliche Schadenshöhe sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, da Anträge bis 30. Juni 2015 gestellt werden können. Die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds werden stufenweise verteilt; für Bayern sind in einer ersten Tranche zunächst rund 600 Millionen Euro reserviert.

Der Bund hat die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds erst nach Inkrafttreten der Aufbauhilfeverordnung Mitte August zur Verfügung gestellt.

„Um den Betroffenen dennoch sofort helfen zu können, ist der Freistaat Bayern zur Überbrückung bei Bedarf in Vorleistung gegangen und hat die erforderlichen Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.“, so Söder.

Verwendungszweck der Förderung ist bei allen Aufbauhilfeprogrammen der Ausgleich der hochwasserbedingten Schäden. Das bedeutet:

  • Für die Förderung ist grundsätzlich die Betroffenheit maßgeblich und nicht die Bedürftigkeit.
  • Es werden grundsätzlich die Höchstfördersätze bewilligt (80 Prozent, bei Infrastrukturmaßnahmen 100 Prozent).
  • Lediglich soweit für Härtefälle ein höherer Fördersatz gilt (bis zu 100 Prozent), kommt es auf die Leistungsfähigkeit an.

Staatsminister Dr. Söder: „Die versprochene schnelle und unbürokratische Hilfe wurde innerhalb kürzester Zeit erfolgreich umgesetzt. Die Geschädigten werden durch die Hochwasserhilfen in die Lage versetzt, die entstandenen Schäden zu beseitigen und Status quo vor dem Hochwasser wiederherzustellen, ohne dafür ihre über Jahre und Jahrzehnte aufgebaute finanzielle Existenz opfern zu müssen. Der Freistaat Bayern hat damit seine Handlungsfähigkeit in dieser außergewöhnlichen Krisensituation bewiesen.“

Wie Söder weiter mitteilte, hat das Europäische Parlament am 20. November außerdem Hilfeleistungen des EU-Solidaritätsfonds an Deutschland von rund 360,5 Millionen Euro gebilligt. Über den EUSF können u.a. auch die Kosten für die Einsatzmaßnahmen abgerechnet werden, die nicht aus dem Aufbauhilfefonds erstattet werden. Über die Abwicklung der Hilfen aus dem EUSF wird derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt.

Bayern zählt mit einem vorläufig geschätzten Gesamtschaden von rund 1,3 Milliarden Euro zu den am stärksten betroffenen Gebieten Deutschlands. 21 von 56 betroffenen Gebietskörperschaften liegen in Bayern.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 03.12.2013