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Staatskanzlei: Effektiver Hochwasserschutz braucht zukunftsorientierte Lösungen – Bayerisches Flutpolderkonzept vorgelegt

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Als wichtige tragende Säule des Hochwasserschutzes hat der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber das neue bayerische Flutpolderkonzept vorgestellt.

Der Hochwasserschutz in Bayern ist gekennzeichnet durch eine Kombination von drei Handlungsfeldern: natürlicher Rückhalt, technischer Hochwasserschutz (Errichtung von Deichen, mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen oder gesteuerten Flutpoldern) und Hochwasservorsorge.

Umweltminister Huber: „Unser Ziel ist ein schnellstmöglicher und flächendeckender Hochwasserschutz. Um bei gravierenden Hochwasserereignissen den Schutz der Bürger noch weiter zu verbessern, setzen wir zukünftig verstärkt auf einen Rückhalt des Wassers in der Fläche. Insbesondere gesteuerte Flutpolder sind hocheffektive Maßnahmen des Hochwasserschutzes, weil sie die Hochwasserspitze reduzieren.“

Dabei ist die Kombination mehrerer gesteuerter Flutpolder besonders wirksam – speziell entlang großer Gewässer wie Donau, Inn oder Main. In der Vergangenheit wurden deshalb bereits verschiedene Standorte für gesteuerte Flutpolder wie Riedensheim/Donau, Öberauer Schleife/Donau, Katzau/Donau, Seifener Becken/Iller, Feldolling/Mangfall und Bergreinfeld/Main identifiziert. Der Polder Seifener Becken ist seit 2007 in Betrieb. Mit dem Bau der Flutpolder Riedensheim soll 2014, mit Feldolling 2015 begonnen werden. Bei den Poldern Öberauer Schleife und Katzau beginnen jetzt die Bauplanungen. Mögliche weitere Flutpolderstandorte an der Donau wurden im Rahmen einer aktuellen Studie von der TU München untersucht, ihre Wirkung einzeln und in Kombination analysiert. Insgesamt konnte dabei an der Donau ein potentiell reaktivierbares Rückhaltevolumen von 136 Millionen m³ ermittelt werden. Das entspricht einer Kolonne von fast 550.000 Tanklastzügen und 10.000 km Länge – eine Strecke von München nach Tokio. Je nach Situation werden jetzt am Inn und in den Donauabschnitten Neu-Ulm – Donauwörth, Donauwörth – Kelheim, Kelheim – Passau für mögliche weitere Standorte ab 2014 Machbarkeitsstudien mit vertieften Wirkungsanalysen begonnen. Auch für das Einzugsgebiet des Mains wird eine Gesamtbetrachtung beauftragt.

Im Sinne eines intensiven Bürgerdialogs wird das Thema durch eine frühzeitige und transparente regionale Information der Betroffenen begleitet.

Huber: „Unser Ziel ist ein Hochwasserschutz im gesellschaftlichen Konsens. Wir setzen auf Transparenz und Überzeugungskraft der anstehenden Maßnahmen – außerdem auf gesamtgesellschaftliche Solidarität mit den Unterliegern an den betroffenen Flüssen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass sich für Dritte keine Verschlechterungen ergeben.“

Um insbesondere eine frühzeitige Einbindung der land- und forstwirtschaftlichen Belange zu ermöglichen, wurden an den Regierungen 17 landwirtschaftliche Berater eingesetzt. Bei den erforderlichen Flächen wird am bewährten Prinzip „Freiwilligkeit vor staatlichem Zwang“ festgehalten. Für gesteuerte Flutpolder soll deshalb nach Möglichkeit auf geeignete staatliche Flächen zurückgegriffen werden. Damit soll der Kreis der Betroffenen so klein wie möglich gehalten werden. Ebenso werden vorrangig Möglichkeiten des Flächentausches geprüft. Mögliche Einschränkungen aus Gründen des Hochwasserschutzes werden über Entschädigungen ausgeglichen.

„Für die Landwirte brauchen wir Regelungen, bei denen die Eigentümer ihre Grundstücke möglichst weiter bewirtschaften können. Flutpolder werden zudem nur bei sehr großem Hochwasser geflutet, also bei Extremereignissen“, so Huber.

Wenn die Ernte oder die Felder in den Flutpoldern durch die Flut zerstört werden, wird der Schaden voll ersetzt. Auch die Inanspruchnahme des Grundstücks durch die Ausweisung als Polder wird ausgeglichen – mit einem prozentualen Pauschalbetrag des Verkehrswerts als Einmalentschädigung. Zusätzlich wird zu Gunsten der Landwirte sichergestellt, dass der Flächenbedarf für ökologische Ausgleichsmaßnahmen möglichst reduziert wird.

Daneben setzt die Bayerische Staatsregierung beim Hochwasserschutz wie bereits in der Vergangenheit auf Rückhaltebecken und natürliche Rückhalteräume etwa durch Deichrückverlegungen. Auch eine Optimierung der Rückhaltefunktion staatlicher Wasserspeicher wie dem Sylvensteinspeicher ist vorgesehen. Beim Juni-Hochwasser wurden in den staatlichen Wasserspeichern 129 Millionen m³ Wasser gezielt zurückgehalten. Außerdem erhöht eine weitere Sicherung vorhandener Hochwasserschutz-Anlagen beispielsweise durch Spundwände deren Kapazität und Widerstandsfähigkeit deutlich.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 03.12.2013