Gesetzgebung

StMFLH: Kommunaler Finanzausgleich 2014 knackt Rekordmarke von 8 Milliarden Euro

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„Die Finanzausgleichsleistungen 2014 sollen insgesamt mit 8,04 Milliarden Euro und einem Zuwachs von 2,8 Prozent erstmalig die 8 Milliarden-Euro-Grenze übersteigen“, teilte Dr. Markus Söder, Finanzminister, im Anschluss an die Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich 2014 mit den kommunalen Spitzenverbänden mit.

Die Schlüsselzuweisungen steigen um 85 Millionen Euro auf 2,97 Milliarden Euro. Das stärkt die kommunalen Verwaltungshaushalte und erhöht die Investitionsfähigkeit der Kommunen.

Die Mittel für Straßenbau und -unterhalt werden um 23 Millionen Euro auf 299 Millionen Euro erhöht. Damit können auch die Pauschalen für Straßenunterhalt und Winterdienst in 2014 um rd. 10 % angehoben werden.

Die Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus (Art. 10 FAG) werden um 17 Millionen Euro auf 392,6 Millionen Euro erhöht.

Die Investitionspauschale steigt um 50 Millionen Euro auf 365 Millionen Euro. 25 Millionen Euro davon kommen einer weiteren Erhöhung der Mindestinvestitionspauschale für kleine Gemeinden zu Gute.

Der Ansatz für die Krankenhausfinanzierung wird auf dem hohen Niveau von 500 Millionen Euro fortgeführt.

Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, der erst im Jahr 2013 auf 100 Millionen Euro vervierfacht worden ist, wird auf diesem hohen Niveau weitergeführt. Gleichzeitig werden die Vorgaben zur Verwendung flexibilisiert: künftig kann ein begrenzter Anteil der gewährten Stabilisierungshilfen zur notwendigen Verbesserung und dem Erhalt der kommunalen Grundausstattung eingesetzt werden.

Die Zuweisungen für die Schülerbeförderung steigen um 7 Millionen Euro auf 312 Millionen Euro. Die durchschnittliche Ausgleichsquote von 60 % wird damit gehalten.

Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um 5 Millionen Euro auf 648 Millionen Euro. Zugleich erfahren die Bezirke eine Entlastung durch die ab 2014 vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund in Höhe von geschätzten 65 Millionen Euro in 2014.

Zusätzlich gilt:

  • Vor Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes sollen die Kommunen bundesweit jährlich mit 1 Mrd. € vom Bund entlastet werden. Der Freistaat Bayern wird den auf ihn entfallenden Teil der Entlastung vollständig an die zuständigen kommunalen Ebenen, insbesondere die Bezirke weitergeben.
  • Ebenso werden die im Koalitionsvertrag zugesagten auf Bayern entfallenden Mittel des Bundes zur Krippenförderung vollständig an die Kommunen weitergereicht.

StMFLH, PM v. 05.12.2013