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StMUV: Verkauf und Lagerung von Silvester-Feuerwerk wird bayernweit streng geprüft

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Huber: 1.000 Kontrollen machen Silvester sicher

In diesem Jahr beginnt der Verkauf des Silvester-Feuerwerks bereits am 28. Dezember. Viele Händler haben daher bereits begonnen, ihre Lager zu füllen. Der Bayerische Verbraucherschutzminister Dr. Marcel Huber erwartet von allen Händlern, die strengen Vorgaben zum Verkauf und zur Lagerung von Feuerwerkskörpern einzuhalten.

Huber: „In jedem Feuerwerksartikel befindet sich Sprengstoff. Bei Lagerung und Verkauf ist daher größte Vorsicht geboten. Rund 1.000 Kontrollen in Supermärkten, Baumärkten und im Einzelhandel sichern die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Bürger.“

Feuerwerkskörper dürfen nur in begrenzten Mengen, an bestimmten Orten und nicht zusammen mit anderen gefährlichen, beispielsweise leicht entzündlichen Stoffen gelagert werden. Die Bayerische Gewerbeaufsicht bei den Regierungen überprüft auch in diesem Jahr wieder landesweit, ob die Feuerwerksartikel richtig gelagert und verkauft werden. Vom 9. Dezember an werden dazu rund 1.000 Einzelhandelsgeschäfte, Lebensmittelfilialen, Verbraucher- und Baumärkte sowie Zentrallager kontrolliert. Außerdem wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt darauf geachtet, dass nur ordnungsgemäß zugelassene Feuerwerksartikel in den Handel kommen.

„Beim Schutz unserer Verbraucher gibt es keine Kompromisse. Unzulässige Feuerwerkskörper werden sofort vom Markt genommen. Wir sorgen aber nicht nur dafür, dass Mängel umgehend beseitigt werden, sondern stehen den Verantwortlichen auch beratend zur Seite“, betonte Huber.

Ein Großteil des Silvesterfeuerwerks kommt inzwischen aus China. Auch in Osteuropa wird zwischenzeitlich verstärkt produziert. Zugelassene Feuerwerkskörper sind unter anderem am aufgedruckten CE-Zeichen bzw. an dem Zulassungszeichen „BAM“ erkennbar. Nicht amtlich geprüfte Feuerwerkskörper enthalten oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge und sind daher für Nutzer eine große Gefahr.

Weitere Informationen im Internet unter: http://www.stmuv.bayern.de/verbraucherschutz/index.htm.

StMUV, PM v. 08.12.2013