Gesetzgebung

StMFLH: Kommunen in der Oberpfalz erhalten im nächsten Jahr 326 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen

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Die Oberpfälzer Kommunen erhalten im kommenden Jahr rund 326 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen, davon entfallen 29 Millionen Euro auf die kreisfreien Städte, 174 Millionen Euro auf die kreisangehörigen Gemeinden und 123 Millionen Euro auf die Landkreise.

„Mit den staatlichen Schlüsselzuweisungen erhalten die Städte, Gemeinden und Landkreise eine gezielte und wirksame Unterstützung für ihre Kommunalhaushalte“, stellte Finanzstaatssekretär Albert Füracker am Dienstag (17.12.) anlässlich der Bekanntgabe der Zahlen fest.

Insgesamt steigen die Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2014 um 2,9 Prozent auf inzwischen fast 3 Milliarden Euro an (2013: 2,89 Milliarden Euro).

„Die Bayerische Staatsregierung bleibt damit ein verlässlicher Partner der bayerischen Kommunen“, so Füracker.

Die kreisangehörigen Oberpfälzer Gemeinden erhalten in der Summe rund 8 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen, die Landkreise rund 4 Millionen Euro mehr. Mit 200 Euro je Einwohner erhalten die kreisangehörigen Oberpfälzer Gemeinden 45 Prozent höhere Schlüsselzuweisungen als der bayerische Durchschnitt, die Landkreise mit 144 Euro je Einwohner rund 20 Prozent mehr als der bayerische Durchschnitt.

Die Schlüsselzuweisungen an insgesamt 1.789 Gemeinden und 69 Landkreise stellen die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich dar. Die Empfänger können dabei über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen frei entscheiden. Die Schlüsselzuweisungen haben die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen abzumildern. Dabei wird auch die unterschiedliche Aufgabenlast der Kommunen berücksichtigt. Besonders steuerstarke Gemeinden erhalten keine Schlüsselzuweisungen. So hat Regensburg hat mit fast 42 Prozent den höchsten Zuwachs bei der Steuerkraft unter allen kreisfreien Städten zu verzeichnen und erhält daher 2014 keine Schlüsselzuweisungen mehr.

„Hier greift der Subsidiaritätsgedanke des kommunalen Finanzausgleichs“, erläutert Füracker. „Denn eigene Steuereinnahmen sind immer besser als Zuweisungen des Staates.“

Bis zur Entscheidung des Landtags über den Nachtragshaushalt und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2014 im nächsten Jahr stehen die Schlüsselzuweisungen noch unter Vorbehalt.

StMFLH, PM v. 17.12.2013