Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (LJKostG) eingebracht

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JustizkostenGrund für die Gesetzesinitiative

Der Gesetzentwurf reagiert auf eine geänderte Rechtslage im Bund und nimmt die hiernach erforderlichen Anpassungen im Landesrecht vor. Darüber hinaus soll die Anpassung des Gebührenverzeichnisses an die Preisentwicklung vereinfacht werden und künftig im Verordnungswege möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Verordnungsermächtigung des Staatsministeriums der Justiz vor.

Wesentliche Regelungen

1. Rechtsbereinigung durch geändertes Bundesrecht

Hier handelt es sich um redaktionelle Anpassungen des Landesrechts an geändertes Bundesrecht: Am 01.08.2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) in Kraft getreten (BGBl I S. 2586). Durch Art. 1 dieses Mantelgesetzes wurde die Kostenordnung durch das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) ersetzt; durch Art. 2 des Mantelgesetzes wurde die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) durch das Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz – JVKostG) ersetzt.

2. Verordnungsermächtigung

Art. 1 LJKostG erhält einen neu eingefügten Abs. 4:

(4) Das Staatsministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in der Anlage bestimmten Gebühren veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen.

Durch die Verordnungsermächtigung sollen künftig Gesetzgebungsverfahren allein zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu Art. 1 Abs. 3 LJKostG) an die Preisentwicklung entbehrlich sein. Das Gebührenverzeichnis soll laut Gesetzentwurf zwar Teil der gesetzlichen Bestimmungen bleiben, seine künftige Änderung im genannten Umfang aber im weniger aufwändigen Verordnungswege ermöglicht werden.

Die Verordnungsermächtigung orientiert sich rechtstechnisch an Art. 25 Nr. 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG).

Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes, LT-Drs. 17/460 v. 28.01.2014 (PDF, 328 KB)

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) styleuneed – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2014012801