Gesetzgebung

StMJ: Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Jugendliche

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Bayerns Justizminister zum Vorschlag der EU-Kommission, allen beschuldigten Jugendlichen in einem Strafverfahren verpflichtend einen Verteidiger zu bestellen: „Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht. Mit dem Richtlinienvorschlag überscheitet die EU klar ihre Kompetenzen.“

Am heutigen Mittwoch befasst sich der Rechtsausschuss des Bundesrates mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Jugendliche.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback schlägt seinen Länderkollegen die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge vor: „Wesentliche Regelungen der beabsichtigten Richtlinie sind nicht von einer Rechtsgrundlage der EU gedeckt.“

Wenn es nach der EU-Kommission geht, müssen beschuldigte Jugendliche während ihres gesamten Strafverfahrens einen Verteidiger haben, auf den weder sie noch ihre Eltern verzichten können. Zudem müssen grundsätzlich alle Vernehmungen mit Jugendlichen audiovisuell aufgenommen werden. Auf ein Einverständnis der Jugendlichen oder ihrer Eltern soll es hierfür nicht ankommen.

„Für eine solche Ausgestaltung des Strafverfahrens fehlt der EU nicht nur die Kompetenzgrundlage, auch in der Sache schießt der Vorschlag weit über das Ziel hinaus“, kritisiert Bausback.

„In der überwiegenden Zahl der Fälle wird die Beiziehung eines Rechtsanwalts auch aus der Sicht des Jugendlichen oder seiner Eltern häufig nicht erforderlich sein. Gleichwohl sollen weder der Jugendliche noch seine Eltern auf den Verteidiger verzichten können. Das bläht gerade solche Verfahren unnötig auf, die wegen ihrer Geringfügigkeit schnell erledigt werden können. Auch die Video-Ton-Aufzeichnung jeder Vernehmung kann für den betroffenen Jugendlichen mit Eingriffen in sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden sein. Nicht jeder wird seine ersten Erfahrungen vor der Kamera gerade in so einer Situation machen wollen. Der Vorschlag blendet die Interessen und Rechte der Beschuldigten und ihrer Eltern in einigen wichtigen Punkten aus. Die verfahrensrechtliche Position des Jugendlichen wird hierdurch eher geschwächt als gestärkt. Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht!“

Bayerns Justizminister betont jedoch gleichzeitig, dass er das Interesse der Kommission an einem europaweiten starken Schutz von Jugendlichen in Strafverfahren teile:

„Auch ich bin der Ansicht, dass wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen ein besonderes Augenmerk auf deren Verfahrensrechte im Strafverfahren gelegt werden muss. Deutschland ist in diesem Bereich jedoch sehr gut aufgestellt.“

StMJ, PM v. 29.01.2014