Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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„Europa darf keine unbegrenzte Schuldengemeinschaft werden – klare Grenzen für die europäische Geldpolitik – Warnung an Luxemburg“

Europaministerin Dr. Beate Merk begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) zu befassen:

„Das Bundesverfassungsgericht spricht eine klare Sprache: Europa ist und darf keine unbegrenzte Schuldengemeinschaft werden. Das liegt voll auf der Linie der Bayerischen Staatsregierung. Die EZB hat keine Zuständigkeit, unbegrenzt Staatsanleihen von Mitgliedstaaten zu erwerben und ihre Haushaltsdefizite zu finanzieren. Das wird aber durch den sogenannten OMT-Beschluss umgangen.“

Das Bundesverfassungsgericht müsse daher notfalls von seinem Letztentscheidungsrecht in Europafragen Gebrauch machen. Nun habe aber zunächst der EuGH die Möglichkeit, den Irrweg zu einer europäischen Schulden- und Haftungsgemeinschaft durch einen unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen zu beenden.

Merk: „Das Bundesverfassungsgericht macht zum ersten Mal von der Möglichkeit Gebrauch, den Europäischen Gerichtshof zu befassen. Ich gehe davon aus, dass der Gerichtshof diese Chance nutzt und der europäischen Geldpolitik klare Grenzen aufzeigt. Wenn er sich diese Chance entgehen lässt, muss Karlsruhe ein Machtwort sprechen. Luxemburg ist durch die heutige Entscheidung gewarnt.“

Staatskanzlei, PM v. 07.02.2014