Gesetzgebung

StMELF: Brunner fordert von Brüssel bessere Rahmenbedingungen für den Ökolandbau

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Landwirtschaftsminister Helmut Brunner fordert von Brüssel bessere Rahmenbedingungen für den Ökolandbau. „Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit und spürbar weniger Bürokratie“, sagte der Minister im Vorfeld der am Mittwoch in Nürnberg beginnenden Weltleitmesse „Biofach“. Nur so sei sicherzustellen, „dass die wachsende Nachfrage nach Biolebensmitteln künftig ausreichend mit Produkten aus heimischem Anbau bedient werden kann“. Laut Brunner müssen auch kleinere Ökobetriebe auf Dauer in der Lage sein, wettbewerbsfähig Bio-Lebensmittel zu erzeugen. Hierfür sei unter anderem eine Entlastung von bürokratischen Vorgaben erforderlich. Von der EU-Kommission verlangt der Minister deshalb, die geplante Überarbeitung der EU-Ökoverordnung für gezielte Anpassungen zugunsten kleinerer Betriebe zu nutzen. Brüssel müsse den unterschiedlichen regionalen Strukturen in Europa Rechnung tragen. Zudem müsse Brüssel dafür sorgen, dass Öko-Standards in Drittländern endlich vergleichbar werden. Mit den USA wurde bereits ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen, nun müsse dies auch mit anderen Nicht-EU-Staaten erfolgen. Die internationale Konferenz „organic3.0“ auf der Biofach will der Minister nutzen, um mit Experten und Agrarpolitikern über die richtigen Weichenstellungen für Bio zu diskutieren.

Der Freistaat ist mit 6.600 Betrieben und 212.000 Hektar ökologisch bewirtschafteter Fläche und 2.500 Verarbeitern Deutschlands bedeutendstes Öko-Land. Bis 2020 will Brunner die bayerische Öko-Erzeugung verdoppeln. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, hat er bereits 2013 das Landesprogramm „BioRegio Bayern 2020“ aufgelegt, das einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt und auf Forschung, Bildung, Beratung, Förderung und Vermarktung gleichermaßen setzt.

„Mit diesem Paket fördern wir den Ökolandbau wie kein anderes Bundesland“, so der Minister.

Staatlich verordnen lässt er sich laut Brunner aber nicht. Vieles hänge deshalb davon ab, „ob die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, den Mehrwert von heimischen Bio-Produkten zu honorieren“.

StMELF, PM v. 10.02.2014

Redaktioneller Hinweis

Bei der sog. EG-Öko-Verordnung handelt es sich um die Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Diese wurde vom Thünen-Institut für Betriebswirtschaft evaluiert und war Gegenstand einer von der EU-Kommission durchgeführten öffentlichen Anhörung.