Gesetzgebung

StMGP: Klarer Erfolg für Bayern in Hausarzt-Debatte – Gesundheitsministerin erfreut über Bundestagsbeschluss gegen Honorarobergrenze

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat das Votum des Bundestags für eine Abschaffung der Honorarobergrenze bei Hausarztverträgen begrüßt.

Huml betonte am Freitag in Bamberg: „Das ist ein klarer Erfolg für Bayern – und für die Patienten! Wir wollen mehr junge Mediziner für die Arbeit als Landarzt gewinnen. Auch deshalb habe ich mich bei den Berliner Koalitionsverhandlungen für einen Verzicht auf die Honorarobergrenze stark gemacht. Denn damit machen wir den Hausarztberuf für den Nachwuchs wieder attraktiver.“

Der Bundestag hatte am Donnerstagabend das entsprechende Gesetz beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten. Dann können die Vertragspartner künftig den vollen Verhandlungsspielraum nutzen. Die bislang im Rahmen der Bestandsschutzklausel bestehenden Verträge können ohne Unterbrechung fortgeführt werden.

Huml betonte: „Die erste und wichtigste Beratungsinstanz für gesundheitliche Fragen sind die Hausärzte. Ihre Arbeit muss angemessen bezahlt werden, damit sich wieder mehr Mediziner für diese verantwortungsvolle Tätigkeit entscheiden.“

Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird die hausarztzentrierte Versorgung aber auch inhaltlich weiterentwickelt. Zukünftig werden Hausarztverträge immer auch spezielle, zugelassene Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen, sogenannte Disease Management Programme (DMP), einschließen.

Huml: „Die Menschen profitieren von einem Plus in der Versorgung. Die Arbeit von Haus- und Fachärzten wird zum Wohle des Patienten noch besser auf einander abgestimmt und die Zusammenarbeit intensiviert.“

Gerade bei chronisch Kranken sind oftmals mehrere Mediziner in die Behandlung involviert. DMPs gibt es zum Beispiel bereits für Diabetes- oder Brustkrebs-Patienten. Der Koalitionsvertrag sieht nun auch Programme für Depressionen oder Rückenleiden vor. Zudem wird auch die Qualitätssicherung in der hausarztzentrierten Versorgung weiter vorangetrieben.

StMGP, Pressemitteilung v. 21.02.2014