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StMASFI: Fördermöglichkeiten aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)

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Arbeitsministerin Müller: „Förderung für innovative Arbeitsmarktmaßnahmen läuft an – jetzt einen Antrag stellen“

„Gerade in wirtschaftlich guten Zeiten wie diesen müssen wir unser besonderes Augenmerk auf Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen und Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien legen und sie speziell unterstützen. Passgenaue Qualifizierung, ganzheitliche Betreuung und eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Beratung und Begleitung sind die Erfolgsrezepte, damit auch ihnen der Einstieg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt gelingt. Mit dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds fördern wir solche Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung. Ab sofort können alle interessierten Träger wieder einen Antrag auf finanzielle Förderung aus dem Arbeitsmarktfonds stellen. Eine Antragstellung ist bis 9. Mai möglich“, so Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller heute in München.

„Das Ziel der Vollbeschäftigung bis 2018 können wir nur erreichen, wenn wir insbesondere durch präventive Maßnahmen Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit verhindern. Jeder Jugendliche und junge Erwachsene soll in Bayern eine Chance zum Einstieg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt erhalten – auch diejenigen ohne Schulabschluss, mit abgebrochener Ausbildung oder nicht beendetem Studium. Der Arbeitsmarktfonds bietet auch hier die Möglichkeit, innovative Maßnahmen zu fördern und Jugendlichen eine Perspektive zu eröffnen“, so Müller abschließend.

Mit dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Allein seit 2010 konnten damit rund 100 Projekte mit insgesamt knapp 19 Millionen Euro gefördert werden. Der heute veröffentlichte Förderleitfaden gibt den Startschuss für die 24. Auswahlrunde. Im Fördertopf befinden sich rund 6,2 Mio. Euro. Anträge auf Förderung können bis 9. Mai 2014 beim Arbeitsministerium gestellt werden. Die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds – aus Vertretern der Wirtschaft, den Kammern, den Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und der Staatsregierung – entscheidet am 16. Juli 2014 über jene Maßnahmen, die für bis zu drei Jahre aus dem Arbeitsmarktfonds gefördert werden.

Nähere Informationen zum Arbeitsmarktfonds, zum Antragsverfahren sowie den aktuellen Förderleitfaden finden Sie auf unserer Homepage (PDF, 19 Seiten, 313 KB).

StMASFI, Pressemitteilung v. 24.02.2014