Gesetzgebung

StMFLH: Steuerpolitik ist Standortpolitik

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Das Steuerrecht muss günstige Rahmenbedingungen für Innovationen und Investitionen der Unternehmen in Deutschland bieten, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu erhalten und weiter auszubauen.

„Mit diesem Leitmotiv setzt die Große Koalition den bereits 2005 eingeschlagenen Kurs einer wachstumsorientierten Steuerpolitik fort“, stellte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger vor dem Steuerausschuss der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft am Mittwoch (26.2.) in München fest.

Im Zeitalter der Globalisierung sei ein attraktives Unternehmenssteuerrecht ein wichtiger Standortfaktor. International brauche man faire Wettbewerbsbedingungen. Hierzu könne die Initiative der OECD gegen aggressive Steuervermeidungsstrategien multinationaler Konzerne einen wichtigen Beitrag leisten. Notwendig sei aber, so Hintersberger weiter, mit Augenmaß vorzugehen, um handfeste Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden. Dies müsse sich die Große Koalition stets im Blickfeld behalten.

„Augenmaß bedarf es auch bei einer Weiterentwicklung der Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige“, stellte Hintersberger heraus.

Die Politik müsse einerseits dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen, andererseits sei es auch nicht vertretbar, reuigen Steuersündern den Weg in die Steuerehrlichkeit zu versagen. Bayern befürworte daher, am Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten, es aber im Lichte der Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit weiterzuentwickeln.

„Wenn gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entwicklungen es erfordern, muss das Steuerrecht angemessen fortentwickelt werden, damit es seine Ziele auch künftig erreicht“, zitierte Hintersberger aus dem Koalitionsvertrag.

Aus bayerischer Sicht gehöre hierzu auch der Abbau der kalten Progression, die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen am Wohngebäudebestand, die steuerliche Forschungsförderung oder eine degressive Abschreibung für Mietwohnungsneubauten in Wohnraummangelgebieten. Die Staatsregierung halte diese Maßnahmen weiterhin für richtig.

StMFLH, Pressemitteilung v. 26.02.2014