Zur Berichterstattung im Münchner Merkur vom 27. Februar 2014 zur Bayerischen Staatsbibliothek stellt das Bildungs- und Wissenschaftsministerium fest:
- Eine Vorhaltung der Vernachlässigung von Aufsichtspflichten gegenüber Generaldirektor Dr. Griebel hat seitens des Ministeriums zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.
- Einen Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit hat Dr. Griebel nicht gestellt; die insofern in dem Artikel angestellten Vermutungen sind daher abwegig.
StMBKWK, Pressemitteilung v. 27.02.2014