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StMIBV: Kommunalwahlen am 16. März 2014 – Briefwahl schon jetzt möglich und sinnvoll

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Anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahlen ruft Bayerns Innenminister Joachim Herrmann alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe auf:

„Zögern Sie nicht, nutzen Sie auch schon jetzt die Möglichkeit zur Briefwahl! Briefwahl zu Hause oder im Rathaus bietet die Möglichkeit, gerade bei Stadtrats- oder Kreistagswahlen mit 50, 60 oder noch mehr Stimmen auch das Kumulieren und Panaschieren sorgfältig zu überlegen, zumal diese Stimmzettel häufig so groß wie Tageszeitungen sind. Wer jetzt schon wählt, kann’s am Wahltag nicht mehr versäumen!“

Bei den Kommunalwahlen am 16. März 2014 werden in 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden sowie in 71 Landkreisen des Freistaats die Stadt- bzw. Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte sowie in der Regel auch die ersten Bürgermeister sowie die Landräte für sechs Jahre gewählt. In allen Kommunen werden derzeit bereits die Unterlagen für die Briefwahl ausgegeben. Anders als früher sind keine Angaben von Gründen wie Krankheit oder Urlaub mehr nötig, Briefwahl ist voraussetzungslos möglich. Briefwahlunterlagen können ohne weiteres noch bis zum 14. März 2014, 15 Uhr, in bestimmten Ausnahmefällen auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Der Wahlbrief mit der Stimmabgabe muss bei der Behörde, die den Wahlschein ausgestellt hat, spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen.

Eine Broschüre des Innenministeriums und der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit informiert anhand von Beispielen über das Verfahren bei der Stimmabgabe, über die Bedeutung der Kommunalpolitik und über die Aufgaben und Organisation der Gemeinden und Landkreise. Sie ist abrufbar unter www.innenministerium.bayern.de und liegt zur kostenlosen Mitnahme unter anderem in allen Kommunen und Landratsämtern aus.

Für die Wahl der Oberbürgermeister, Landräte und der zu wählenden ersten Bürgermeister von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wird noch in der Wahlnacht jedes dazu eingegangene Ergebnis sofort im Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung unter www.statistik.bayern.de bekannt gemacht.

StMIBV, Pressemitteilung v. 03.03.2014