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VG Würzburg: Windkraftanlagen bei Hendungen – Beteiligte schließen gerichtlichen Vergleich

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Bei einem Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Würzburg haben sich die Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Windpark Streu & Saale eG, die Anwohner aus Hendungen, die gegen die Windkraftanlagen geklagt haben, der Landesbund für Vogelschutz und das Landratsamt Rhön-Grabfeld im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs geeinigt.

Dieser sieht – wie bereits der Genehmigungsbescheid des Landratsamts vom Juli 2013 – die Errichtung von 12 der 18 beantragten Anlagen vor. Allerdings werden die beiden am nächsten zum Ortsrand von Hendungen vorgesehenen Windräder nicht gebaut, sondern zwei – bisher nicht geplante – Anlagen im Bereich westlich der Autobahn A 71 aufgestellt.

VG Würzburg, Pressemitteilung v. 06.03.2014